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  • ab 01.01.2017 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 SportMVerlRdErl - Kategorien

Bibliographie

Titel
Richtlinien für die Verleihung der Niedersächsischen Sportmedaille
Redaktionelle Abkürzung
SportMVerlRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11430

Die Verleihung wird in folgenden Kategorien vorgenommen:

4.1 Kategorie A: Hohe sportliche Leistungen

  • Bis zu drei Sportmedaillen können für internationale Erfolge von aktiven Sportlerinnen oder Sportlern oder Mannschaften vergeben werden.

  • Bis zu drei Sportmedaillen können für internationale Erfolge von aktiven Nachwuchssportlerinnen oder Nachwuchssportlern oder Nachwuchsmannschaften vergeben werden.

4.2 Kategorie B: Ehrenamtliches Engagement

Bis zu vier Sportmedaillen können für ehrenamtliches Engagement in niedersächsischen Sportvereinen vergeben werden.

4.3 Kategorie C: Beispielhafte Vereinsarbeit

Bis zu vier Sportmedaillen können für beispielhafte Arbeit in niedersächsischen Sportvereinen vergeben werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 9 des RdErl. i.d.F. vom 11. November 2022 (Nds. MBl. S. 1622)