Art. 2 LWMÜStV - Zuständige Behörde
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der Marktüberwachung für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Redaktionelle Abkürzung
- LWMÜStV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78600
Die für Landwirtschaft zuständige oberste Landesbehörde des Landes Niedersachsen kann mit der Durchführung der gemäß Artikel 1 übertragenen Aufgaben eine ihr nachgeordnete Behörde beauftragen; derzeit ist dies das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.