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Art. 9 LWMÜStV - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der Marktüberwachung für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Redaktionelle Abkürzung
LWMÜStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78600

Dieser Vertrag bedarf der Ratifizierung durch beide Länderparlamente und tritt am Tag nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden, frühestens jedoch am 1. Januar 2011 in Kraft. (1)

Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der Marktüberwachung für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Vom 20. April 2011 (Nds. GVBl. S. 120)

Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der Marktüberwachung für landwirtschaftliche Erzeugnisse vom 16. März 2011 (Nds. GVBl. S. 78) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 mit Wirkung vom 31. März 2011 in Kraft getreten ist.

Hannover, den 25. Oktober 2010

Für das Land Niedersachsen
Für den Ministerpräsidenten
Die Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft,Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Astrid G r o t e l ü s c h e n

Bremen, den 10. November 2010

Für die Freie Hansestadt Bremen
Für den Senat
Der Senator für Wirtschaft und Häfen
Martin G ü n t h n e r