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Art. 2 LWMÜStV - Zuständige Behörde

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der Marktüberwachung für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Redaktionelle Abkürzung
LWMÜStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78600

Die für Landwirtschaft zuständige oberste Landesbehörde des Landes Niedersachsen kann mit der Durchführung der gemäß Artikel 1 übertragenen Aufgaben eine ihr nachgeordnete Behörde beauftragen; derzeit ist dies das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.