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Anlage 6a EB-AVO-WaNi - Muster für die Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife für die Freie Waldorfschule

Bibliographie

Titel
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (EB-AVO-WaNi)
Amtliche Abkürzung
EB-AVO-WaNi
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

(zu Nr. 16.1)

1. - erste Seite -

(Name der Schule, Schulort)

______________________________________________________________________________

BESCHEINIGUNG
ÜBER DEN SCHULISCHEN TEIL DER FACHHOCHSCHULREIFE
___________________________________________________________________________________
geb. am ______________ in ____________________________________________________________
wohnhaft in __________________________________________________________________________
hat sich nach dem Besuch der Qualifikationsphase der Freien Waldorfschule der Prüfung zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife unterzogen.
Frau/Herr ___________________________________________________________________________
hat den schulischen Teil der Fachhochschulreife gemäß Ziffer 9 der "Vereinbarung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen" erworben.

Dem Zeugnis liegen zugrunde:

Die Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.2.1980 in der jeweils geltenden Fassung). Nach dieser Vereinbarung wird der bescheinigte schulische Teil der Fachhochschulreife in allen Bundesländern - außer in den Ländern Bayern und Sachsen - anerkannt.

Die Vereinbarung über die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.10.2012 in der jeweils geltenden Fassung).

Die Vereinbarung über die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1.6.1979 in der jeweils geltenden Fassung).

Die Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AVO-WaNi) vom 2.5.2005 (Nds. GVBl. S. 139) in der jeweils geltenden Fassung.

2a. - zweite Seite - (ohne besondere Lernleistung)

Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort

I. Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern

Prüfungsfächer auf erhöhtem
Anforderungsniveau
Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis 1)
(in einfacher Wertung)
schriftlichmündlich
1.
2.
3.

Prüfungsfach auf grundlegendem
Anforderungsniveau
Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis 1)
(in einfacher Wertung)
schriftlichmündlich
4.

II. Leistungen in den mündlichen Abiturprüfungsfächern

Prüfungsfächer auf grundlegendem
Anforderungsniveau 2)
Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis 1)
(in einfacher Wertung)
mündlichSchulhalbjahresergebnisse
5.......................................
6.......................................
7.
8.

III. Berechnung der Gesamtpunktzahl und der Durchschnittsnote

Gesamtpunktzahl der 7 Prüfungsfächer gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 AVO-WaNinioo_396_01mindestens 35 Punkte in einfacher Wertung
Durchschnittsnotenioo_396_01 , nioo_396_01nioo_396_013)

Dieses Bescheinigung schließt den Nachweis über das 4) ein.

___________, den _______________
(Siegel)
__________________________________
Die/Der Vorsitzende der Prüfungskommission

Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel:

Notensehr gutgutbefriedigendausreichendmangelhaftungenügend
+1-+2-+3-+4-+5-6
Punkte15141312111009080706050403020100

2b. - zweite Seite - (mit besonderer Lernleistung)

Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort

I. Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern

Prüfungsfächer auf erhöhtem
Anforderungsniveau
Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis 1)
(in einfacher Wertung)
schriftlichmündlich
1.
2.
3.

Prüfungsfach auf grundlegendem
Anforderungsniveau
Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis 1)
(in einfacher Wertung)
schriftlichmündlich
4.
Besondere Lernleistung

II. Leistungen in den mündlichen Abiturprüfungsfächern

Prüfungsfächer auf grundlegendem Anforderungsniveau 2)Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis
(in einfacher Wertung)
mündlichSchulhalbjahresergebnisse
5.......................................
6.......................................
7.
8.

III. Berechnung der Gesamtpunktzahl und der Durchschnittsnote

Gesamtpunktzahl der 7 Prüfungsfächer gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 AVO-WaNinioo_396_01mindestens 35 Punkte in einfacher Wertung
Durchschnittsnotenioo_396_01 , nioo_396_01nioo_396_013)

Dieses Bescheinigung schließt den Nachweis über das ________________________ 4) ein.

______________, den _____________________
(Siegel)
_______________________________
Die/Der Vorsitzende der Prüfungskommission

Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel:

Notensehr gutgutbefriedigendausreichendmangelhaftungenügend
+1-+2-+3-+4-+5-6
Punkte15141312111009080706050403020100

Die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Abiturprüfung werden im Verhältnis 1:1 gewichtet; es wird ggf. mathematisch gerundet.

Im 7. und 8. Prüfungsfach können statt einer mündlichen Prüfung die Schulhalbjahresergebnisse aus dem vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase eingebracht werden

Wiederholung der Durchschnittsnote in Worten.

Zutreffendes einfügen:
Kleine Latinum/Latinum/Große Latinum/Graecum
Latinum/Graecum gemäß "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.9.2005)