Anlage 6a EB-AVO-WaNi - Muster für die Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife für die Freie Waldorfschule
Bibliographie
- Titel
- Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (EB-AVO-WaNi)
- Amtliche Abkürzung
- EB-AVO-WaNi
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
(zu Nr. 16.1)
1. - erste Seite -
(Name der Schule, Schulort) ______________________________________________________________________________ BESCHEINIGUNG ÜBER DEN SCHULISCHEN TEIL DER FACHHOCHSCHULREIFE |
---|
___________________________________________________________________________________ geb. am ______________ in ____________________________________________________________ wohnhaft in __________________________________________________________________________ hat sich nach dem Besuch der Qualifikationsphase der Freien Waldorfschule der Prüfung zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife unterzogen. Frau/Herr ___________________________________________________________________________ hat den schulischen Teil der Fachhochschulreife gemäß Ziffer 9 der "Vereinbarung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen" erworben. |
Dem Zeugnis liegen zugrunde:
Die Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.2.1980 in der jeweils geltenden Fassung). Nach dieser Vereinbarung wird der bescheinigte schulische Teil der Fachhochschulreife in allen Bundesländern - außer in den Ländern Bayern und Sachsen - anerkannt.
Die Vereinbarung über die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1.6.1979 in der jeweils geltenden Fassung).
Die Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AVO-WaNi) vom 2.5.2005 (Nds. GVBl. S. 139), geändert durch Verordnung vom 15.11.2012 (Nds. GVBl. S. 457).
2a. - zweite Seite - (ohne besondere Lernleistung)
Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort |
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I. Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern
Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau | Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung) | Gesamtergebnis 1) (in einfacher Wertung) | |
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schriftlich | mündlich | ||
1. | |||
2. | |||
3. |
Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau | Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung) | Gesamtergebnis 1) (in einfacher Wertung) | |
---|---|---|---|
schriftlich | mündlich | ||
4. |
II. Leistungen in den mündlichen Abiturprüfungsfächern
Prüfungsfächer auf grundlegendem Anforderungsniveau 2) | Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung) | Gesamtergebnis 1) (in einfacher Wertung) | ||
---|---|---|---|---|
mündlich | Schulhalbjahresergebnisse | |||
5. | ...................................... | |||
6. | ...................................... | |||
7. | ||||
8. |
III. Berechnung der Gesamtpunktzahl und der Durchschnittsnote
Gesamtpunktzahl der 7 Prüfungsfächer gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 AVO-WaNi | mindestens 35 Punkte in einfacher Wertung | ||
---|---|---|---|
Durchschnittsnote | , | 3) |
Dieses Bescheinigung schließt den Nachweis über das 4) ein.
___________, den _______________ | |
---|---|
(Siegel) | |
__________________________________ Die/Der Vorsitzende der Prüfungskommission |
Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel:
Noten | sehr gut | gut | befriedigend | ausreichend | mangelhaft | ungenügend | ||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
+ | 1 | - | + | 2 | - | + | 3 | - | + | 4 | - | + | 5 | - | 6 | |
Punkte | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 10 | 09 | 08 | 07 | 06 | 05 | 04 | 03 | 02 | 01 | 00 |
2b. - zweite Seite - (mit besonderer Lernleistung)
Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort |
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I. Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern
Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau | Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung) | Gesamtergebnis 1) (in einfacher Wertung) | |
---|---|---|---|
schriftlich | mündlich | ||
1. | |||
2. | |||
3. |
Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau | Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung) | Gesamtergebnis 1) (in einfacher Wertung) | |
---|---|---|---|
schriftlich | mündlich | ||
4. | |||
Besondere Lernleistung |
II. Leistungen in den mündlichen Abiturprüfungsfächern
Prüfungsfächer auf grundlegendem Anforderungsniveau 2) | Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung) | Gesamtergebnis (in einfacher Wertung) | ||
---|---|---|---|---|
mündlich | Schulhalbjahresergebnisse | |||
5. | ...................................... | |||
6. | ...................................... | |||
7. | ||||
8. |
III. Berechnung der Gesamtpunktzahl und der Durchschnittsnote
Gesamtpunktzahl der 7 Prüfungsfächer gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 AVO-WaNi | mindestens 35 Punkte in einfacher Wertung | ||
---|---|---|---|
Durchschnittsnote | , | 3) |
Dieses Bescheinigung schließt den Nachweis über das ________________________ 4) ein.
______________, den _____________________ | |
---|---|
(Siegel) | |
_______________________________ Die/Der Vorsitzende der Prüfungskommission |
Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel:
Noten | sehr gut | gut | befriedigend | ausreichend | mangelhaft | ungenügend | ||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
+ | 1 | - | + | 2 | - | + | 3 | - | + | 4 | - | + | 5 | - | 6 | |
Punkte | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 10 | 09 | 08 | 07 | 06 | 05 | 04 | 03 | 02 | 01 | 00 |
Die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Abiturprüfung werden im Verhältnis 1:1 gewichtet; es wird ggf. mathematisch gerundet.
Im 7. und 8. Prüfungsfach können statt einer mündlichen Prüfung die Schulhalbjahresergebnisse aus dem vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase eingebracht werden
Wiederholung der Durchschnittsnote in Buchstaben
Zutreffendes einfügen:
Kleines Latinum/Latinum/Großes Latinum/Graecum
Latinum/Graecum gemäß "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.9.2005)