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Anlage 6b EB-AVO-WaNi - Muster für die Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler

Bibliographie

Titel
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (EB-AVO-WaNi)
Amtliche Abkürzung
EB-AVO-WaNi
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

(zu Nr. 16.1)

1. - erste Seite -

Name der ausstellenden Schulbehörde

________________________________________________________________________________

BESCHEINIGUNG
ÜBER DEN SCHULISCHEN TEIL DER FACHHOCHSCHULREIFE
Frau/Herr ___________________________________________________________________________
geb. am ___________________ in _______________________________________________________
wohnhaft in __________________________________________________________________________
hat sich vor der (Name der ausstellenden Schulbehörde) ________________________________________
der Prüfung zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Lande Niedersachsen unterzogen.
Frau/Herr ___________________________________________________________________________
hat den schulischen Teil der Fachhochschulreife gemäß Ziffer 8 der "Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II" erworben.

Der Bescheinigung liegen zugrunde:

Die Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.9.1974 in der jeweils geltenden Fassung).

Nach dieser Vereinbarung wird der bescheinigte schulische Teil der Fachhochschulreife in allen Bundesländern - außer in den Ländern Bayern und Sachsen - anerkannt.

Die Vereinbarung über die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.10.2012 in der jeweils geltenden Fassung).

Die Vereinbarung über die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1.6.1979 in der jeweils geltenden Fassung).

Die Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AVO-WaNi) vom 2.5.2005 (Nds. GVBl. S. 139) in der jeweils geltenden Fassung.

2. - zweite Seite -

Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort

I. Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern

Prüfungsfächer auf erhöhtem
Anforderungsniveau
Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis 1)
(in einfacher Wertung)
schriftlichmündlich
1.
2.
3.

Prüfungsfach auf grundlegendem
Anforderungsniveau
Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis 1)
(in einfacher Wertung)
schriftlichmündlich
4.

II. Leistungen in den mündlichen Abiturprüfungsfächern

Prüfungsfächer auf grundlegendem
Anforderungsniveau
Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)
mündlich
Gesamtergebnis
(in einfacher Wertung)
5.
6.
7.
8.

III. Berechnung der Gesamtpunktzahl und der Durchschnittsnote

Gesamtpunktzahl der 7 Prüfungsfächer gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 AVO-WaNinioo_396_01mindestens 35 Punkte in einfacher Wertung
Durchschnittsnotenioo_396_01 , nioo_396_01nioo_396_012)

Dieses Bescheinigung schließt den Nachweis über das ___________________ 3) ein.

____________, den ___________________________
(Siegel)
_______________________________
Die/Der Vorsitzende der Prüfungskommission

Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel:

Notensehr gutgutbefriedigendausreichendmangelhaftungenügend
+1-+2-+3-+4-+5-6
Punkte15141312111009080706050403020100

Die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Abiturprüfung werden im Verhältnis 1:1 gewichtet; es wird ggf. mathematisch gerundet.

Wiederholung der Durchschnittsnote in Worten.

Zutreffendes einfügen:
Kleine Latinum/Latinum/Große Latinum/Graecum
Latinum/Graecum gemäß "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.9.2005)