Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren;
Feuerwehr-Dienstvorschrift 2
Bibliographie
- Titel
- Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren; Feuerwehr-Dienstvorschrift 2
- Redaktionelle Abkürzung
- FwDV 2-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21090
RdErl. d. MI v. 17. 11. 2023 - 34.2-13221/2.1 -
Vom 17. November 2023 (Nds. MBl. S. 974)
- VORIS 21090 -
Bezug: RdErl. v. 19. 6. 2017 (Nds. MBl. S. 911)
- VORIS 21090 -
Aufgrund des § 5 Abs. 1 NBrandSchG wird hiermit die Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) "Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren" - Stand: Januar 2012 - (Anlage 1) mit den nachstehenden Erläuterungen eingeführt.
Die FwDV 2 kann über das Internet von der Homepage des NLBK (www.nlbk.niedersachsen.de) als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Die in der FwDV 2 aufgeführten Lehrgänge werden grundsätzlich beim NLBK durchgeführt. Die folgenden Lehrgänge
modulare Grundlagenausbildung,
Maschinistenlehrgänge,
Atemschutzgeräteträgerlehrgänge,
Sprechfunkerlehrgänge
werden von den Landkreisen, kreisfreien Städten und Städten mit Berufsfeuerwehr durchgeführt.
Die folgenden Lehrgänge
Technische Hilfeleistung und
ABC-Einsatz
können auf Antrag von den Landkreisen, kreisfreien Städten und Städten mit Berufsfeuerwehr durchgeführt werden.
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Durchführung von Lehrgängen durch die Kommunen | 1 |
Anerkennung von Ausbildungslehrgängen/Ausbildungsgängen | 2 |
Ergänzende Lehrgänge und Lehrgangsvoraussetzungen | 3 |
Bewertung der Prüfungsleistungen | 4 |
Anforderung und Zuteilung von Lehrgangsplätzen | 5 |
Schlussbestimmungen | 6 |
Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 - FwDV 2 | Anlage 1 |
Teilnahmebescheinigung | Anlage 2 |
Beurteilung der Prüfungsleistung | Anlage 3 |
Teilnahmebescheinigung modulare Grundlagenausbildung (Truppmitglied) | Anlage 4 |
Teilnahmebescheinigung modulare Grundlagenausbildung (Truppführerin/Truppführer) | Anlage 5 |