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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 FwDV 2-RdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren; Feuerwehr-Dienstvorschrift 2
Redaktionelle Abkürzung
FwDV 2-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21090

Dieser RdErl. tritt am 1. 1. 2024 in Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31. 12. 2023 außer Kraft.

Lehrgänge, die bisher erfolgreich absolviert und anerkannt wurden, werden als Lehrgänge i. S. auch dieses RdErl. anerkannt.

An
das Niedersächsisches Landesamt für Brand und Katastrophenschutz
die Region Hannover, Landkreise, kreisfreien Städte und Städte mit Berufsfeuerwehr