Niedersächsisches Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege (NWohlfFöG)
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege (NWohlfFöG)
- Amtliche Abkürzung
- NWohlfFöG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21141
Vom 16. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S. 429 - VORIS 21141 -) (1)
Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. November 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 94)
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Ziel der Förderung der Freien Wohlfahrtspflege, Zusammenarbeit | 1 |
Finanzhilfe an die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und an die Landesstelle für Suchtfragen | 2 |
Förderung der Aufgaben der Freien Wohlfahrtspflege | 3 |
Förderung der Landesstelle für Suchtfragen | 4 |
Prüfung durch den Landesrechnungshof | 5 |
Übergangsvorschrift | 6 |
Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Vorschriften über die Förderung der Freien Wohlfahrtspflege vom 16. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S. 429)