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Niedersächsisches Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege (NWohlfFöG)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege (NWohlfFöG)
Amtliche Abkürzung
NWohlfFöG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21141

Vom 16. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S. 429 - VORIS 21141 -) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. November 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 94)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Ziel der Förderung der Freien Wohlfahrtspflege, Zusammenarbeit1
Finanzhilfe an die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und an die Landesstelle für Suchtfragen2
Förderung der Aufgaben der Freien Wohlfahrtspflege3
Förderung der Landesstelle für Suchtfragen4
Prüfung durch den Landesrechnungshof5
Übergangsvorschrift6

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Vorschriften über die Förderung der Freien Wohlfahrtspflege vom 16. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S. 429)