Abschnitt 7 AhndErl - Statistik
Bibliographie
- Titel
- Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Verwaltungsbehörden (Ahndungserlass)
- Redaktionelle Abkürzung
- AhndErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21011
7.1 Umsetzung der Enforcement-Richtlinie
Die Bußgeldbehörden melden jährlich rückwirkend die Gesamtzahl der verschickten Informationsschreiben, gegliedert nach Deliktsarten, gemäß § 27 StVG i. V. m. Artikel 6 der Richtlinie 2015/413/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. 3. 2015 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Delikte (ABl. EU Nr. L 68 S. 9) mit dem als Anlage 1 beigefügten Muster dem MI. Fehlanzeigen sind ebenfalls erforderlich.
7.2 Abschlussmeldungen zum Verfallsverfahren
Für die Erstellung eines landeseinheitlichen Lagebildes "Vermögens-/Gewinnabschöpfung" informieren die Bußgeldbehörden die verfahrenseinleitenden Polizeibehörden und Polizeidienststellen über den Ausgang der Verfahren nach den §§ 17, 29a und § 30 Abs. 3 OWiG mit dem als Anlage 2 beigefügten Muster.