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  • ab 01.03.2016 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 AhndErl - Statistik

Bibliographie

Titel
Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Verwaltungsbehörden (Ahndungserlass)
Redaktionelle Abkürzung
AhndErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21011

7.1 Umsetzung der Enforcement-Richtlinie

Die Bußgeldbehörden melden jährlich rückwirkend die Gesamtzahl der verschickten Informationsschreiben, gegliedert nach Deliktsarten, gemäß § 27 StVG i. V. m. Artikel 6 der Richtlinie 2015/413/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. 3. 2015 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Delikte (ABl. EU Nr. L 68 S. 9) mit dem als Anlage 1 beigefügten Muster dem MI. Fehlanzeigen sind ebenfalls erforderlich.

7.2 Abschlussmeldungen zum Verfallsverfahren

Für die Erstellung eines landeseinheitlichen Lagebildes "Vermögens-/Gewinnabschöpfung" informieren die Bußgeldbehörden die verfahrenseinleitenden Polizeibehörden und Polizeidienststellen über den Ausgang der Verfahren nach den §§ 17, 29a und § 30 Abs. 3 OWiG mit dem als Anlage 2 beigefügten Muster.