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§ 20 NuWG - Übergangsregelung

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG)
Amtliche Abkürzung
NuWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21141

Auf ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne des § 2 Abs. 3, in denen ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch genommen werden und die nach § 1 Abs. 4 in der bis zum 30. Juni 2016 geltenden Fassung nicht als Heime galten, ist dieses Gesetz erst ab dem 1. Juli 2017 anzuwenden.