§ 20 NuWG - Übergangsregelung
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG)
- Amtliche Abkürzung
- NuWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21141
Auf ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne des § 2 Abs. 3, in denen ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch genommen werden und die nach § 1 Abs. 4 in der bis zum 30. Juni 2016 geltenden Fassung nicht als Heime galten, ist dieses Gesetz erst ab dem 1. Juli 2017 anzuwenden.