Abschnitt 10 AhndErl - Kennzeichnung
Bibliographie
- Titel
- Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Verwaltungsbehörden (Ahndungserlass)
- Redaktionelle Abkürzung
- AhndErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21011
Das Anfertigen von Lichtbildern bei Verkehrsordnungswidrigkeiten gemäß § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO zieht unter Beachtung der grundrechtssichernden Verfahrensregeln gemäß § 101 Abs. 3 Satz 1 StPO eine Kennzeichnung der im Zuge dieser Eingriffsmaßnahme erhobenen personenbezogenen Daten nach sich. Vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Bindung gewonnener Daten an den Zweck des Bußgeldverfahrens muss die Herkunft der Daten zweifelsfrei erkennbar sein. Dies ist regelmäßig sichergestellt durch eine entsprechende Signatur auf den Messbildern.