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  • ab 19.05.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 SWS-MVRdErl - Erreichbarkeiten

Bibliographie

Titel
Verfahren für Einstellungen von Meldungen in das Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände
Redaktionelle Abkürzung
SWS-MVRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78550

Die Länderkontaktstelle ist während der üblichen Dienstzeiten (montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr; freitags und an Arbeitstagen vor Feiertagen in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr) und außerhalb der üblichen Dienstzeiten per E-Mail unter LKD.Schnellwarnsystem@laves.niedersachsen.de und telefonisch unter Tel. 0441 57026-500 erreichbar.

Das ML ist während der üblichen Dienstzeiten per E-Mail über das ML-Schnellwarnpostfach unter LM.Schnellwarnsystem@ml.niedersachsen.de erreichbar. Außerhalb der üblichen Dienstzeiten wird die Erreichbarkeit über das Lagezentrum des MI per E-Mail unter kvl@mi.niedersachsen.de und telefonisch unter Tel. 0511 120-6112 sichergestellt.

Die LMÜ stellen jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich sicher, dass eine Erreichbarkeit für die Bearbeitung von Meldungen während und außerhalb der üblichen Dienstzeiten gewährleistet ist.

Die LMÜ teilen der Länderkontaktstelle mit, unter welcher Rufnummer und E-Mail-Adresse ihre Erreichbarkeit während und außerhalb der üblichen Dienstzeiten sichergestellt ist. Ebenso werden Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich durch die LMÜ mitgeteilt.

Die Kontaktdaten aller Behörden werden in das FIS-VL in den Ordner "Niedersachsen > Recht > Erlasse ML > Referat 201 > iRASFF > Schnellwarnsystem > Erreichbarkeit" eingestellt und regelmäßig aktualisiert.

Innerhalb der üblichen Dienstzeit der Länderkontaktstelle erfolgt die Weiterleitung von Meldungen ausschließlich an die genannten Funktionspostfächer der LMÜ. Die Weiterleitung von Meldungen außerhalb der üblichen Dienstzeit der Länderkontaktstelle erfolgt per E-Mail an die Postfächer der Notfallerreichbarkeit der LMÜ.

Meldungen, die kurz vor Dienstschluss durch die LMÜ an die Länderkontaktstelle übermittelt werden, sind mit einer Ansprechpartnerin oder einem Ansprechpartner und Kontaktdaten der LMÜ zu versehen.

Außerhalb der üblichen Dienstzeiten sind Mitteilungen per E-Mail an die Länderkontaktstelle telefonisch voranzukündigen.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 10 des Runderlasses vom 6. Mai 2021 (Nds. MBl. S. 958)