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  • ab 19.05.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 SWS-MVRdErl - Zuständigkeiten

Bibliographie

Titel
Verfahren für Einstellungen von Meldungen in das Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände
Redaktionelle Abkürzung
SWS-MVRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78550

Zuständig sind

  • die nach Artikel 4 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/625 benannten zuständigen Behörden (Lebensmittelüberwachungsbehörden - im Folgenden: LMÜ -) und

  • die im LAVES eingerichtete Länderkontaktstelle für das RASFF-System (Länderkontaktstelle).

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 10 des Runderlasses vom 6. Mai 2021 (Nds. MBl. S. 958)