Abschnitt 2 SWS-MVRdErl - Zuständigkeiten
Bibliographie
- Titel
- Verfahren für Einstellungen von Meldungen in das Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände
- Redaktionelle Abkürzung
- SWS-MVRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78550
Zuständig sind
die nach Artikel 4 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/625 benannten zuständigen Behörden (Lebensmittelüberwachungsbehörden - im Folgenden: LMÜ -) und
die im LAVES eingerichtete Länderkontaktstelle für das RASFF-System (Länderkontaktstelle).
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 10 des Runderlasses vom 6. Mai 2021 (Nds. MBl. S. 958)