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  • ab 19.05.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 SWS-MVRdErl - Kontaktstellen

Bibliographie

Titel
Verfahren für Einstellungen von Meldungen in das Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände
Redaktionelle Abkürzung
SWS-MVRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78550

Kontaktstellen i. S. dieses RdErl. sind:

  • das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als nationale Kontaktstelle, die die Aufgaben als Verbindungsstelle i. S. von Artikel 50 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und als Zentrale Kontaktstelle i. S. von Artikel 13 Abs. 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 für den Mitgliedstaat Deutschland als Netzmitglied wahrnimmt, und

  • die im LAVES eingerichtete Länderkontaktstelle, die für die Entgegennahme, Prüfung und Weiterleitung der Meldungen in Niedersachsen zuständig ist.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 10 des Runderlasses vom 6. Mai 2021 (Nds. MBl. S. 958)