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Anlage 2 ZILE-RdErl - Bewertungsschema Dorfentwicklung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)
Redaktionelle Abkürzung
ZILE-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78350

Begünstigte/Begünstigter:

Vorhaben/Festl-Nr.:

REK:

KriteriumMaximale PunktzahlPunktzahl
Zahl der Arbeits-/Qualifizierungsplätze(maximal 20)
-Erhaltung5/Arbeitsplatz
-Neuschaffung (Planung)10/Arbeitsplatz
Einrichtung zur Grundversorgung der örtlichen/überörtlichen Bevölkerung und Wirtschaft(maximal 20)
-Erhaltung/Verbesserung einer bestehenden, erforderlichen Einrichtung10
-Neuschaffung einer erforderlichen Einrichtung20
Vorhaben trägt zur Gleichstellung von Frauen und Männern, z. B. durch Art der Arbeitsplätze, Erreichbarkeit von Einrichtungen; Vereinbarkeit von Familie und Beruf, oder zur Nichtdiskriminierung (gesondert zu begründen) bei10
Erhaltung vorhandener Bausubstanz durch(maximal 20)
-Erhaltung und Gestaltung10
-Revitalisierung15
-Umnutzung20
Beim Erhalt vorhandener Bausubstanz: Schaffung von kleinen Mietwohneinheiten (maximal zwei Zimmer, Küche, Bad)20
Lage des Objektes im Dorfinnenbereich/Ortskern10
Vorhaben in direkter Wechselwirkung mit anderen Vorhaben der Dorfentwicklung
(z. B. Ensemble oder Gestaltung Ortsmitte)
10
Regelmäßige multifunktionale Nutzung auch unter sozialen und kulturellen Aspekten20
Klimaschutz/Klimafolgenanpassung durch(maximal 110)
-Wasserrückhaltung/-speicherung zur Wiederverwendung10
-versickerungsfähige Oberflächengestaltung10
-energiesparende und insektenfreundliche Straßenbeleuchtung10
-Verwendung natürlicher, nachhaltiger oder recycelter Baustoffe in erheblicher Menge (z. B. Lehm, Stroh)10
-Bepflanzung mit klimaresistenten Gehölzen20
-begleitenden innerörtlichen Schutz vor Hochwasser- oder Starkregenereignissen ("Schwammdörfer")50
Natur-/Umweltschutz(maximal 60)
-kleinere Flächenentsiegelung, z. B. vereinzelte Straßenseitenbereiche5
-große Flächenentsiegelung, z. B. Platzgestaltung20
-Schaffung kleinerer Grün- und Blühflächen wie z. B. Blühstreifen, Fassadenbegrünung (Gebäudeteile)5
-Schaffung großflächiger Grün- und Blühflächen wie z. B. Obstwiesen, Fassadenbegrünung (gesamtes Gebäude)20
-Erhöhung der Biodiversität durch Habitate und deren Vernetzung durch Biotopteiche, Totholzhaufen, Fledermausquartiere usw.20
Ehrenamtliches Engagement unterstützt umfassend bei(maximal 30)
-Verbesserung und Ausbau einer Einrichtung/Anlage5
-Schaffung einer Einrichtung/Anlage10
-dauerhaftem Betrieb/Funktion einer Einrichtung/Anlage20
Vorhaben ist zum Gebäudeerhalt dringend erforderlich, da Gebäudesubstanz gefährdet10
Folgevorhaben zum Erhalt gefährdeter Gebäudesubstanz5
Verbesserung des Ortsbildes oder Erhalt der vorhandenen positiven ortsbildprägenden Wirkung(maximal 20)
-mittel10
-groß15
-sehr groß20
Bedeutung des Objektes für die regionale Baukultur(maximal 15)
-ortsbildprägend10
-Kulturdenkmal15
Verbesserung der Verkehrssicherheit10
Berücksichtigung besonderer Anforderungen,
z. B. Umsetzung von Zielvereinbarungen, Abstimmung mit Vorhaben Dritter, Auswirkungen auf Entwicklungsprozess (gesondert zu begründen)
10
Besondere Bedeutung, z. B. für die Umsetzung der Ziele der Dorfentwicklung (Pilot- oder Leitvorhaben, Beispiel- oder Referenzvorhaben), insbesondere mit hervorgehobener Erwähnung im Dorfentwicklungsplan; Startvorhaben oder umfassender Abschluss der Dorfentwicklung (besonders zu begründen)20
Bevölkerungsentwicklung der letzten zehn Jahre(maximal 10)
-mehr als 1 % über Landesdurchschnitt0
-5 % unter bis 1 % über Landesdurchschnitt5
-mehr als 5 % unter Landesdurchschnitt10
Strukturschwäche des Raumes,
Steuereinnahmekraft der Gemeinde
(maximal 10)
-mehr als 15 % über Landesdurchschnitt0
-15 % unter bis 15 % über Landesdurchschnitt5
-mehr als 15 % unter Landesdurchschnitt10
Einstufung in der Dorfentwicklungsplanung *)(maximal 20)
D 15
C 110
B 115
A 120
Gesamtpunktzahl: maximal 460

Begründung:

Für eine Förderung sind mindestens 50 Punkte zu erreichen (Schwellenwert).

Anträge privater oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts, deren Vorhaben regelmäßig im Dorfentwicklungsplan nicht aufgeführt sind, erhalten 10 Punkte, um eine Vergleichbarkeit mit kommunalen Vorhaben herzustellen.

Außer Kraft am 1. Juli 2027 durch Nummer 11 des RdErl. i.d.F. vom 24. Januar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 45)