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Anlage 2 ZILE 2023-RdErl - Bewertungsschema Dorfentwicklung

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE 2023)
Redaktionelle Abkürzung
ZILE 2023-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78350

Begünstigte/Begünstigter:

Vorhaben/Festl-Nr.:

REK:

KriteriumMaximale PunktzahlPunktzahl
Zahl der Arbeits-/Qualifizierungsplätze(maximal 20)
- erhalten5/Arbeitsplatz
- neu geschaffen oder geplant10/Arbeitsplatz
Einrichtung zur Grundversorgung der örtlichen/überörtlichen Bevölkerung und Wirtschaft(maximal 20)
- Erhalt/Verbesserung einer bestehenden, erforderlichen Einrichtung10
- Neuschaffung einer erforderlichen Einrichtung20
Vorhaben trägt zur Gleichstellung von Frauen und Männern bei (z. B. durch Art der Arbeitsplätze, Erreichbarkeit von Einrichtungen; Vereinbarkeit von Familie und Beruf), Nichtdiskriminierung (gesondert zu begründen)10
Erhalt vorhandener Bausubstanz durch(maximal 20)
- Erhaltung und Gestaltung5
- Revitalisierung15
- Umnutzung20
Beseitigung eines Leerstandes/einer Unternutzung(maximal 20)
- im Dorfinnenbereich10
- in direkter Wechselwirkung mit anderen Vorhaben der Dorfentwicklung10
Regelmäßige multifunktionale Nutzung auch unter sozialen und kulturellen Aspekten20
Klimaschutz/Klimafolgenanpassung durch(maximal 130)
- Wasserrückhaltung/-speicherung zur Wiederverwendung10
- Versickerungsfähige Oberflächengestaltung10
- Verzicht auf fossile Brennstoffe, z. B. Heizungsanlage10
- energiesparende und insektenfreundliche Straßenbeleuchtung10
- Verwendung natürlicher, nachhaltiger oder recycelter Baustoffe in erheblicher Menge (z. B. Lehm, Stroh)10
- Bepflanzung mit klimaresistenten Gehölzen30
- begleitenden innerörtlichen Schutz vor Hochwasser- und/oder Starkregenereignissen ("Schwammdörfer")50
Natur-/Umweltschutz(maximal 60)
- Flächenentsiegelung20
- Schaffung von Grün- und Blühflächen wie z. B. Obstwiesen, Fassadenbegrünung20
- Erhöhung der Biodiversität durch Habitate und deren Vernetzung durch Biotopteiche, Totholzhaufen, Fledermausquartiere usw.20
Ehrenamtliches Engagement unterstützt umfassend bei(maximal 30)
- Schaffung einer Einrichtung/Anlage10
- dauerhaftem Betrieb/Funktion einer Einrichtung/Anlage20
Vorhaben ist zum Gebäudeerhalt dringend erforderlich, da Gebäudesubstanz gefährdet10
Folgevorhaben zum Erhalt gefährdeter Gebäudesubstanz5
Bedeutung des Objektes für die regionale Baukultur(maximal 10)
- ortsbildprägend5
- Kulturdenkmal10
Berücksichtigung besonderer Anforderungen, z. B. Umsetzung von Zielvereinbarungen, Abstimmung mit Vorhaben Dritter, Auswirkungen auf Entwicklungsprozess, (gesondert zu begründen)10
Besondere Bedeutung, z. B. für die Umsetzung der Ziele der Dorfentwicklung (Pilot- oder Leitvorhaben, Beispiel-Referenzvorhaben) insbesondere mit hervorgehobener Erwähnung im Dorfentwicklungsplan; Startvorhaben oder umfassender Abschluss der Dorfentwicklung (besonders zu begründen)20
Bevölkerungsentwicklung der letzten zehn Jahre(maximal 10)
- mehr als 1 % über Landesdurchschnitt0
- 5 % unter bis 1 % über Landesdurchschnitt5
- mehr als 5 % unter Landesdurchschnitt10
Strukturschwäche des Raumes(maximal 10)
Steuereinnahmekraft der Gemeinde
- mehr als 15 % über Landesdurchschnitt0
- 15 % unter bis 15 % über Landesdurchschnitt5
- mehr als 15 % unter Landesdurchschnitt10
Einstufung in der Dorfentwicklungsplanung *)(maximal 20)
D 15
C 110
B 115
A 120
Gesamtpunktzahl: maximal 425

Begründung:

Für eine Förderung sind mindestens 50 Punkte zu erreichen (Schwellenwert).

Anträge privater oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts, deren Vorhaben regelmäßig im Dorfentwicklungsplan nicht aufgeführt sind, erhalten 10 Punkte, um eine Vergleichbarkeit mit kommunalen Vorhaben herzustellen.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 11 des RdErl. vom 1. März 2023 (Nds. MBl. S. 184)