Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 15.02.2023 (aktuelle Fassung)

Anlage 3 ZILE-RdErl - Bewertungsschema Flurbereinigung (Ausbau Wegenetz)

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)
Redaktionelle Abkürzung
ZILE-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78350

Begünstigte/Begünstigter:

Vorhaben/Festl-Nr.:

REK:

KriteriumMaximale PunktzahlPunktzahl
Erschließungseffizienz *) (gilt auch für Brücken) (maximal 30)
- sehr hoch (100 m/> 5 ha)30
- hoch (100 m/3 bis 5 ha)20
- mittel (100 m/< 3 ha)10
Beschaffenheit (gilt auch für Brücken)(maximal 20)
- sehr schlecht20
- schlecht10
- mittel5
Haupterschließungsweg(maximal 50)
- sehr hohe Bedeutung (erschließt direkt mehr als 3 Wege)50
- hohe Bedeutung (erschließt direkt 1 bis 3 Wege) oder überörtliche Bedeutung30
Bewirtschaftungsvorteil aus der Art der Befestigung (nach Ausbau)(maximal 20)
- gebundene Deckschicht20
- ungebundene Deckschicht10
Erschwernisse für den Ausbau, z. B. mooriger Untergrund, Hanglagen (gesondert zu begründen)10
Flurbereinigungsverfahren leistet Beitrag zur Klimafolgenanpassung z. B. durch Bereitstellung von Moorflächen zur Wiedervernässung (Einsparung Treibhausgase)(maximal 30)
- bis 30 ha10
- bis 100 ha20
- über 100 ha30
Multifunktionalität zur Steigerung der touristischen Attraktivität z. B. Skaten, klassifizierter Radweg(maximal 15)
5/je Möglichkeit
Berücksichtigung besonderer Anforderungen, z. B. Umsetzung von Zielvereinbarungen, Abstimmung mit Vorhaben Dritter, Auswirkungen auf Entwicklungsprozess, Reduzierung des innerörtlichen Verkehrs, (gesondert zu begründen)10
Bevölkerungsentwicklung der letzten zehn Jahre(maximal 10)
- mehr als 5 % unter Landesdurchschnitt10
- 5 % unter bis 1 % über Landesdurchschnitt5
- mehr als 1 % über Landesdurchschnitt0
Strukturschwäche des Raumes Steuereinnahmekraft der Gemeinde(maximal 10)
- mehr als 15 % unter Landesdurchschnitt10
- 15 % unter bis 15 % über Landesdurchschnitt5
- mehr als 15 % über Landesdurchschnitt0
Gesamtpunktzahl:maximal 205

Begründung:

Für eine Förderung sind mindestens 50 Punkte zu erreichen (Schwellenwert).

Dem Haupterschließungsweg werden die von ihm direkt erschlossenen Wege und deren anliegende Flächen zugerechnet. Bei Brücken werden die beidseitig vorhandenen Wege mit den direkt anliegenden Flächen bis zur je nächsten Kreuzung mit Wegen vergleichbarer Befestigung berücksichtigt, nicht aber abzweigende Wege mit deren anliegenden Flächen. Werden in einem Vorhaben mehrere Wege ausgebaut, so werden die Werte für jeden Weg ermittelt, addiert und anschließend durch die Anzahl der auszubauenden Wege geteilt.

Außer Kraft am 1. Juli 2027 durch Nummer 11 des RdErl. i.d.F. vom 24. Januar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 45)