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  • ab 01.04.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 EAJVerwAV - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Elektronische Aktenführung im Niedersächsischen Justizministerium und in seinem Geschäftsbereich in Justizverwaltungsangelegenheiten
Redaktionelle Abkürzung
EAJVerwAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31600

7.1
Diese AV tritt am 01.04.2020 in Kraft.

7.2
Ausgenommen sind die Dienststellen, die zum Zeitpunkt von Ziffer 7.1 die elektronische Aktenverwaltung mit dem Produkt VIS-Suite erproben. In diesen Fällen tritt diese AV am Tag nach der Beendigung des Pilotbetriebes in Kraft. Den Zeitpunkt nach Satz 2 legt das Niedersächsische Justizministerium für jede Pilotbehörde durch gesonderten Erlass fest.