Art. 14 HeilStuhlVtr
Bibliographie
- Titel
- Vertrag des Freistaates Preußen mit dem Heiligen Stuhle
- Redaktionelle Abkürzung
- HeilStuhlVtr,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22300030000000
(1) Dieser Vertrag, dessen deutscher und italienischer Text gleiche Kraft haben, soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen möglichst bald in Berlin ausgetauscht werden. Er tritt mit dem Tag ihres Austausches in Kraft. (1)
(2) Gleichzeitig mit dem In-Kraft-Treten dieses Vertrages treten die seinen Bestimmungen entgegenstehenden Gesetze und Verordnungen außer Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet.
Geschehen in doppelter Urschrift.
Berlin, den 14. Juni 1929.
gez. Eugenio Pacelli, Arcivescovo di Sardi, Nunzio Apostolico,
gez. Dr. Otto Braun, Preußischer Ministerpräsident,
gez. D. Dr. Carl H. Becker, Preußischer Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung,
gez. Dr. Hermann Höpker Aschoff, Preußischer Finanzminister.