Anlage 1 RL ÖLB-Erl - Anwendung der Sachausgabenpauschale
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von nicht investiven Projekten im ökologischen Landbau (Richtlinie Ökolandbau)
- Redaktionelle Abkürzung
- RL ÖLB-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78900
Zur Vereinfachung der Antragstellung und der Prüfung der Projekte kann eine Sachausgabenpauschale für die nachfolgenden laufenden Sachausgaben in Höhe von 7 EUR je Arbeitsstunde gewährt werden, sofern nach Nummer 5.3.1.2 nichts anderes geregelt ist.
Diese Pauschale beinhaltet insbesondere folgende Ausgaben:
Bereitstellung von Räumen |
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Nettokaltmiete |
Betriebs- und Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom, Müllabfuhr usw.) |
Reparaturen, Wartungen für Gebäude und Geräte |
Reinigung (Personalkosten) |
Versicherungen |
Büroausstattung |
Büromöbel, wie z. B. Schreibtische, Stühle, Schränke, Lampen, Teppiche usw. |
Telefon, Anrufbeantworter |
Computer und Zubehör sowie erforderliche Software einschließlich Lizenzen |
allgemeine Telefon-, Mobilfunk- und/oder Internet-Dienste |
Jalousien, Markise, Ventilator |
Kopierer |
Faxgerät |
Beamer |
Verkabelung |
Mülleimer |
Verbrauchsmaterialien |
Arbeitsmaterialien, z. B. Stifte, Taschenrechner, Ordner, Locher, Kalender, Lineal, Klebeband, Schere, Schreibblock, Briefumschläge, Saatgut |
Verbrauchsmaterialien für Bürogeräte, z. B. Drucker- und Kopierpapier, Druckerpatronen oder Toner |
Reinigungsmittel |
Sonstiges |
Buchführung |
Fachliteratur (Zeitschriften, Bücher) |
Außer Kraft am 1. Juli 2030 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. vom 27. Februar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 102)