Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 27.02.2024 (aktuelle Fassung)

Anlage 1 RL ÖLB-Erl - Anwendung der Sachausgabenpauschale

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von nicht investiven Projekten im ökologischen Landbau (Richtlinie Ökolandbau)
Redaktionelle Abkürzung
RL ÖLB-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78900

Zur Vereinfachung der Antragstellung und der Prüfung der Projekte kann eine Sachausgabenpauschale für die nachfolgenden laufenden Sachausgaben in Höhe von 7 EUR je Arbeitsstunde gewährt werden, sofern nach Nummer 5.3.1.2 nichts anderes geregelt ist.

Diese Pauschale beinhaltet insbesondere folgende Ausgaben:

Bereitstellung von Räumen
Nettokaltmiete
Betriebs- und Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom, Müllabfuhr usw.)
Reparaturen, Wartungen für Gebäude und Geräte
Reinigung (Personalkosten)
Versicherungen
Büroausstattung
Büromöbel, wie z. B. Schreibtische, Stühle, Schränke, Lampen, Teppiche usw.
Telefon, Anrufbeantworter
Computer und Zubehör sowie erforderliche Software einschließlich Lizenzen
allgemeine Telefon-, Mobilfunk- und/oder Internet-Dienste
Jalousien, Markise, Ventilator
Kopierer
Faxgerät
Beamer
Verkabelung
Mülleimer
Verbrauchsmaterialien
Arbeitsmaterialien, z. B. Stifte, Taschenrechner, Ordner, Locher, Kalender, Lineal, Klebeband, Schere, Schreibblock, Briefumschläge, Saatgut
Verbrauchsmaterialien für Bürogeräte, z. B. Drucker- und Kopierpapier, Druckerpatronen oder Toner
Reinigungsmittel
Sonstiges
Buchführung
Fachliteratur (Zeitschriften, Bücher)

Außer Kraft am 1. Juli 2030 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. vom 27. Februar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 102)