§ 1 NSchGesVO - Regelungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesVO)
- Amtliche Abkürzung
- NSchGesVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064
Dieser Abschnitt regelt das Nähere zu den Voraussetzungen der staatlichen Anerkennung von Schulen für Gesundheitsfachberufe nach § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesG).