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  • ab 10.06.2021 (aktuelle Fassung)

Teilnahme am elektronischen Zahlungsverkehr durch Zahlstellen des Landes

Bibliographie

Titel
Teilnahme am elektronischen Zahlungsverkehr durch Zahlstellen des Landes
Redaktionelle Abkürzung
EZVRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

RdErl. d. MF v. 10. 6. 2021 - 04211/3-1 -

Vom 10. Juni 2021 (Nds. MBl. S. 1083)

- VORIS 64100 -

Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist es den Zahlstellen des Landes gestattet, mit Kreditinstituten, bei denen sie ein Konto führen, eine Rahmenvereinbarung oder einen Vertrag zur Nutzung eines Verfahrens des elektronischen Zahlungsverkehrs abzuschließen.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Allgemeines1
Kosten2
Anzeige3
Sicherheit4
Kontoauszug5
Abrechnung6
Schlussbestimmungen7