Teilnahme am elektronischen Zahlungsverkehr durch Zahlstellen des Landes
Bibliographie
- Titel
- Teilnahme am elektronischen Zahlungsverkehr durch Zahlstellen des Landes
- Redaktionelle Abkürzung
- EZVRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
RdErl. d. MF v. 10. 6. 2021 - 04211/3-1 -
Vom 10. Juni 2021 (Nds. MBl. S. 1083)
- VORIS 64100 -
Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist es den Zahlstellen des Landes gestattet, mit Kreditinstituten, bei denen sie ein Konto führen, eine Rahmenvereinbarung oder einen Vertrag zur Nutzung eines Verfahrens des elektronischen Zahlungsverkehrs abzuschließen.