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  • ab 29.08.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 GflWERdErl - Küken in Brütereien

Bibliographie

Titel
Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Geflügel
Redaktionelle Abkürzung
GflWERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78512

Der gemeine Wert von Küken ergibt sich aus dem Durchschnittspreis der Verkaufsbelege der Brüterei des letzten halben Jahres vor der Tötungsanordnung.

Da die Rechnungspreise die durchgeführten Schutzimpfungen enthalten, ist festzustellen, ob die zu tötenden Küken bereits geimpft sind. Sollte das nicht der Fall sein, ist der Durchschnittspreis gemäß Absatz 1 um den Wert der Impfung zu vermindern.

Die Anzahl der vorhandenen Küken ist aus betriebseigenen Aufzeichnungen zu entnehmen.

Bei Legehennen haben nur die weiblichen Küken einen Wert, da in den üblichen Preisen der Wert der männlichen Küken bereits eingerechnet ist. Insofern wird nur 50 % der vorhandenen Küken ein gemeiner Wert zugestanden.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des RdErl. i.d.F. vom 16. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 873)