Abschnitt 2 GflWERdErl - Küken in Brütereien
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Geflügel
- Redaktionelle Abkürzung
- GflWERdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78512
Der gemeine Wert von Küken ergibt sich aus dem Durchschnittspreis der Verkaufsbelege der Brüterei des letzten halben Jahres vor der Tötungsanordnung.
Da die Rechnungspreise die durchgeführten Schutzimpfungen enthalten, ist festzustellen, ob die zu tötenden Küken bereits geimpft sind. Sollte das nicht der Fall sein, ist der Durchschnittspreis gemäß Absatz 1 um den Wert der Impfung zu vermindern.
Die Anzahl der vorhandenen Küken ist aus betriebseigenen Aufzeichnungen zu entnehmen.
Bei Legehennen haben nur die weiblichen Küken einen Wert, da in den üblichen Preisen der Wert der männlichen Küken bereits eingerechnet ist. Insofern wird nur 50 % der vorhandenen Küken ein gemeiner Wert zugestanden.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des RdErl. i.d.F. vom 16. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 873)