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  • ab 29.08.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 GflWERdErl - Legehennen

Bibliographie

Titel
Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Geflügel
Redaktionelle Abkürzung
GflWERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78512

3.1 Junghennen

Der gemeine Wert von Junghennen errechnet sich aus dem Wert des Eintagskükens (EK), dem Wert der verkaufsfertigen Junghenne (JH) und der Anzahl der vergangenen Aufzuchttage bis zur Tötung (dn).

Die übliche Aufzuchtlänge (dmax) ist den Betriebsunterlagen zu entnehmen.

EK + ([JH - EK]/dmax) x dn = G.W.

Soweit Stallkarten nicht oder nicht vollständig vorhanden oder aus anderen Gründen nicht aussagekräftig sind, ist zur Festlegung der Anzahl der vorhandenen Tiere aus den Einstallungsunterlagen von einer Verlustrate von 4 % bis zum 119. Lebenstag auszugehen.

3.2 Hennen

Der gemeine Wert von Hennen errechnet sich aus dem Wert der Junghennen bei Einstallung (JH), dem Maximalwert der Hennen bei einem Alter von 161 Lebenstagen und dem Wertverlust vom 162. Lebenstag bis zum Ende der Nutzungsdauer.

Die Berechnung erfolgt mittels zweier verschiedener Formeln.

Die erste Formel beschreibt den Wertzuwachs von der Einstallung der Junghenne bis zum Maximalwert am 161. Lebenstag, die zweite den Wertverlust ab dem 162. Lebenstag bis zum Ende der Nutzungsdauer.

Zur Ermittlung des gemeinen Wertes ist nur eine Formel entsprechend des Alters der Hennen anzuwenden.

JH=Wert der eingestallten Junghenne
dn=Alter in Tagen zum Zeitpunkt der Tötung
d1=Alter in Tagen zum Zeitpunkt der Einstallung.

Für bis zu 161 Tage alte Legehennen:

JH + 0,0045 x (JH x dn - JH x d1 ) = G.W.

Für über 161 Tage alte Legehennen:

JH x (2,1826 - 0,0045 x d1 - 0,0029 x dn ) = G.W.

Die Untergrenze des gemeinen Wertes der Legehennen bildet der aus der aktuellen Marknotierung errechnete Schlachtwert. Hierzu ist das durchschnittliche Lebendgewicht der Hennen zu ermitteln und mit der Schlachthennennotierung für diese Gewichtsklasse zu multiplizieren.

Die Ermittlung des gemeinen Wertes von Legehennen, die nach einer Legepause wieder in die Eierproduktion gehen, erfolgt in Absprache mit der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.

Soweit Stallkarten nicht oder nicht vollständig vorhanden oder aus anderen Gründen nicht aussagekräftig sind, sind die in Tabelle 5 genannten Verlustraten zur Berechnung der Anzahl der vorhandenen Tiere aus den Einstallungsunterlagen zu nutzen.

Tabelle 5:

(anzuwenden ab 120. Lebenstag)

Haltungsform/Alterbis 161. Tagbis letzter Nutzungstag
Kleingruppenhaltung3 %8 %
Boden3 %10 %
Freiland3 %15 %
Bio3 %15 %

Da die Nutzungsdauer je nach Haltungs- und Betriebsform sehr unterschiedlich ist, sind als gesamte Nutzungsdauer für die nachfolgende Berechnung der tatsächlichen Verlustrate betriebsspezifische Werte aus der Vergangenheit zu nutzen.

Gegebenenfalls kann die Verlustrate dem tatsächlichen Alter angepasst werden, in dem diese im Verhältnis zu den Werten aus der Tabelle berechnet wird. Nachfolgende Formel kann dazu genutzt werden:

%-Wert aus Tabelle x tatsächliches Alter
Anzahl Tage aus Tabellenspalte
=% tatsächliche Verlustrate.

Dabei müssen "%-Wert aus Tabelle" und "Anzahl Tage aus Tabellenspalte" aus der gleichen Spalte der Tabelle stammen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des RdErl. i.d.F. vom 16. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 873)