GflWERdErl,NI - Geflügel-Wertermittlungsrunderlass

Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Geflügel

Bibliographie

Titel
Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Geflügel
Redaktionelle Abkürzung
GflWERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78512

RdErl. d. ML v. 7. 8. 2018 - 203-42140-38 -

Vom 7. August 2018 (Nds. MBl. S. 783)

Geändert durch RdErl. vom 16. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 873)

- VORIS 78512 -

Die Ermittlung des gemeinen Wertes von Geflügel gemäß § 16 Abs. 1 TierGesG hat nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen.

In Anwendung des § 12 Abs. 1 AGTierGesG ist die Zahl der in einem Bestand vorhandenen Tiere der betroffenen Tierart im Rahmen einer Bestandsbegehung von Amts wegen zu erfassen und entsprechend dieser Richtlinie zu kategorisieren.

Hierzu können Zukaufsbelege/Lieferscheine genutzt werden. Die darin angegebene Anzahl der eingestallten Tiere inklusive der Zugaben ist um die Verluste zu vermindern, um die Anzahl der zum Zeitpunkt der Tötung dort gehaltenen Tiere der betroffenen Tierart zu errechnen. Hierzu sind die betriebsinternen Aufzeichnungen (Stallkarten) heranzuziehen. Soweit diese nicht oder nicht vollständig vorhanden oder aus anderen Gründen nicht aussagekräftig sind, sind die in dieser Richtlinie festgelegten Verlustraten (siehe Tabellen 1 bis 5) heranzuziehen. Ungewöhnliche Verlustraten sind zu berücksichtigen. Weiterhin ist unbedingt das übliche Produktionsziel festzustellen und zu dokumentieren, im Fall von Masttieren die Anzahl der üblicherweise erfolgten Masttage und welche Endgewichte angestrebt wurden.

Als Grundbeträge sind öffentlich notierte Preise (Veröffentlichungen der LWK) zu nutzen, die zum Zeitpunkt der Tötung gelten, oder zu dem Zeitpunkt geltende Integrations- und vertraglich vereinbarte Preise, die zu belegen sind.

Bei der Berechnung der Küken- und Junghennenpreise oder der Preise von vorgezogenen Tieren sind die Zulagen zu ermitteln und zu berücksichtigen.

Direktvermarkter haben die erzielten Verkaufspreise der letzten sechs Monate durch Abrechnungen zu belegen.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Mastgeflügel1
Küken in Brütereien2
Legehennen3
Elterntiere4
Rasse- und Ziergeflügel5
Grundsätzliche Hinweise6
Schlussbestimmungen7

Abschnitt 1 GflWERdErl - Mastgeflügel

Bibliographie

Titel
Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Geflügel
Redaktionelle Abkürzung
GflWERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78512

1.1 Hähnchen

Bei Hähnchen ist grundsätzlich nach den Produktionszielen Schwer-, Mittel-, und Kurzmast zu unterscheiden.

Der gemeine Wert errechnet sich aus dem Wert des Kükens (EK), dem Wert des Endprodukts (EP), der Anzahl der bereits vergangenen Masttage (dn) und der Anzahl der für das vorliegende Produktionsziel typischen Masttage (dmax) nach folgender Formel:

EK + ([EP - EK]/dmax) x dn = G.W.

dmax beträgt üblicherweise für Schwermast 42, für Mittelmast 35 und für Kurzmast 30 Tage.

Erfolgt im Rahmen der Mittel- und Schwermast durch sog. Vorgreifen oder durch Splittingverfahren eine Ausstallung zu unterschiedlichen Zeiten und unterschiedlicher Gewichtsklassen, so ist der Bestand entsprechend der in der Vergangenheit praktizierten Abläufe in Kurz-, Mittel- und Schwermast aufzuteilen und der gemeine Wert jeder Gruppe gesondert zu berechnen.

Um den Wert des Endprodukts (EP) bestimmen zu können, sind die Zielgewichte und die Mastdauer (dmax) durch Abrechnungen des letzten halben Jahres zu belegen. Bei Bedarf sind hieraus ein durchschnittliches Zielgewicht und eine durchschnittliche Mastdauer (dmax) zu errechnen.

Soweit Stallkarten nicht oder nicht vollständig vorhanden oder aus anderen Gründen nicht aussagekräftig sind, sind die in Tabelle 1 genannten Verlustraten zur Berechnung der Anzahl der vorhandenen Tiere aus den Einstallungsunterlagen zu nutzen.

Tabelle 1:

Mastperiodebis 2 Tagebis 6. Tagbis 24. Tagbis letzter Masttag
Summierte prozentuale Verlustrate1 %2 %3 %5 %

1.2 Puten

Bei Puten ist grundsätzlich nach den Produktionszielen Kükenaufzucht, Mast aus vorgezogenen Puten (Hennen und Hähne), Hennenmast und Hahnenmast aus Eintagsküken zu unterscheiden.

Der gemeine Wert errechnet sich aus dem Wert des Kükens oder des vorgezogenen Tieres (EK), dem Wert des Endprodukts (EP), der Anzahl der bereits vergangenen Masttage (dn) und der Anzahl der für das vorliegende Produktionsziel typischen Masttage (dmax) nach folgender Formel:

EK + ([EP - EK]/dmax) x dn = G.W.

Als Masttage (dmax) sind in der Regel für die Hennenmast 110 Tage, für die Hahnenmast 145 Tage und für die Putenkükenaufzucht 35 Tage anzunehmen.

Diese Angaben für die Hennen- und Hahnenmast beinhalten auch die Aufzuchttage.

Werden Tiere aus Aufzuchtbetrieben eingestallt und endgemästet, so ist dmax um das Einstallalter in Tagen zu vermindern und für EK der Wert des vorgezogenen Tieres einzusetzen.

Im Fall von Aufzuchtbetrieben bedeutet:

EK=Wert des Eintagskükens
EP=Wert des Tieres am Ende der Aufzucht
dmax=übliche Aufzuchtdauer in Tagen
dn=bereits vergangene Aufzuchttage bis zur Tötung.

Soweit Stallkarten nicht oder nicht vollständig vorhanden oder aus anderen Gründen nicht aussagekräftig sind, sind die in Tabelle 2 genannten Verlustraten zur Berechnung der Anzahl der vorhandenen Tiere aus den Einstallungsunterlagen zu nutzen.

Tabelle 2:

AufzuchtperiodeMastperiode
Abgelaufene Tagebis 7bis 35bis 110bis 145
Summierte Verlustraten Hennen3 %3,5 %5 %
Summierte Verlustraten Hähne3 %3,5 %12 %

Gegebenenfalls kann die Verlustrate dem tatsächlichen Alter angepasst werden, in dem diese im Verhältnis zu den Werten aus der Tabelle berechnet wird. Nachfolgende Formel kann dazu genutzt werden:

%-Wert aus Tabelle x tatsächliches Alter
Anzahl Tage aus Tabellenspalte
=% tatsächliche Verlustrate.

Dabei müssen "%-Wert aus Tabelle" und "Anzahl Tage aus Tabellenspalte" aus der gleichen Spalte der Tabelle stammen.

1.3 Enten

Bei Enten sind die Produkte Peking- und Moschusente zu unterscheiden und die Moschusente noch nach Geschlechtern (Erpel- und Entenmast) zu differenzieren.

Der gemeine Wert errechnet sich aus dem Wert des Kükens (EK), dem Wert des fertigen Produkts (EP), der Anzahl der bereits vergangenen Masttage (dn) und der Anzahl der für das vorliegende Produktionsziel typischen Masttage (dmax) nach folgender Formel:

EK + ([EP - EK]/dmax) x dn = G.W.

Als Masttage (dmax) sind in der Regel für die Mast von Pekingenten 40 Tage, für die Mast von weiblichen Moschusenten 55 Tage und für die Mast von männlichen Moschusenten 80 Tage anzunehmen.

Soweit Stallkarten nicht oder nicht vollständig vorhanden oder aus anderen Gründen nicht aussagekräftig sind, sind die in Tabelle 3 genannten Verlustraten zur Berechnung der Anzahl der vorhandenen Tiere aus den Einstallungsunterlagen zu nutzen.

Tabelle 3:

Mastdauerbis 20 Tagebis 36/42 Tagebis 80 Tage
Pekingente1,5 %3 %
Moschusente, männlich2 %4 %10 %
Moschusente, weiblich2 %4 %

Gegebenenfalls kann die Verlustrate dem tatsächlichen Alter angepasst werden, in dem diese im Verhältnis zu den Werten aus der Tabelle berechnet wird. Nachfolgende Formel kann dazu genutzt werden:

%-Wert aus Tabelle x tatsächliches Alter
Anzahl Tage aus Tabellenspalte
=% tatsächliche Verlustrate.

Dabei müssen "%-Wert aus Tabelle" und "Anzahl Tage aus Tabellenspalte" aus der gleichen Spalte der Tabelle stammen.

1.4 Gänse

Bei Gänsen ist grundsätzlich nach den Produktionszielen Kurz-, Mittel- und Langmast zu unterscheiden.

Diese dauert in der Regel bei der Kurzmast 9 Wochen, bei der Mittelmast 16 Wochen und bei der Langmast 22 bis 28 Wochen.

Der gemeine Wert errechnet sich aus dem Wert des Kükens oder des vorgezogenen Tieres (EK), dem Wert des fertigen Produkts (EP), der Anzahl der bereits vergangenen Mastdauer in Tagen (dn) und der Anzahl der für das vorliegende Produktionsziel typischen Mastdauer in Tagen (dmax) nach folgender Formel:

EK + ([EP - EK]/dmax) x dn = G.W.

Diese Angaben für die verschiedenen Mastverfahren beinhalten auch die Aufzuchttage.

Werden Tiere aus Aufzuchtbetrieben eingestallt und endgemästet, so ist dmax um das Einstallalter in Tagen zu vermindern und für EK der Wert des vorgezogenen Tieres einzusetzen.

Im Fall von Aufzuchtbetrieben bedeutet:

EK=Wert des Eintagskükens
EP=Wert des Tieres am Ende der Aufzucht (ca. vier Wochen alt)
dmax=übliche Aufzuchtdauer in Tagen
dn=bereits vergangene Aufzuchttage bis zur Tötung.

Soweit Stallkarten nicht oder nicht vollständig vorhanden oder aus anderen Gründen nicht aussagekräftig sind, sind die in Tabelle 4 genannten Verlustraten zur Berechnung der Anzahl der vorhandenen Tiere aus den Einstallungsunterlagen zu nutzen.

Tabelle 4:

Mastdauerbis 10 Wochenbis 16 Wochenbis 22 Wochenbis 28 Wochen
Langmast2 %3 %3,5 %4 %
Mittelmast2 %3 %
Kurzmast2 %

Gegebenenfalls kann die Verlustrate dem tatsächlichen Alter angepasst werden, in dem diese im Verhältnis zu den Werten aus der Tabelle berechnet wird. Nachfolgende Formel kann dazu genutzt werden:

%-Wert aus Tabelle x tatsächliches Alter
Anzahl Tage aus Tabellenspalte
=% tatsächliche Verlustrate.

Dabei müssen "%-Wert aus Tabelle" und "Anzahl Tage aus Tabellenspalte" aus der gleichen Spalte der Tabelle stammen.

1.5 Spezialgeflügel

1.5.1 Fasane, Rebhühner, Perlhühner

Bei diesen Geflügelarten sind die in den Nummern 1.1 bis 1.4 festgelegten Schätzprinzipien entsprechend anzuwenden.

Auch hier ist nach den Produktionszielen zu differenzieren.

Perlhühner erreichen nach zehn Wochen Intensivhaltung ein Gewicht von 1 600 g.

Bei weniger intensiver Haltung wird dieses Gewicht erst nach 14 Wochen erreicht.

Seltener erfolgt auch eine Kükenintensivmast, in der nach sechs Wochen ein Endgewicht von 600 g erreicht wird.

1.5.2 Wachteln

Wachteln werden sowohl als Mast- als auch als Legetiere genutzt.

Mit 150 g bis 250 g Schlachtgewicht kommen sie bratfertig auf den Markt.

Daneben gibt es auch "Jumbo"-Wachteln, die bis zu 500 g schwer werden.

Bei Wachteln errechnet sich der gemeine Wert aus den amtlichen Preisnotierungen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des RdErl. i.d.F. vom 16. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 873)

Abschnitt 2 GflWERdErl - Küken in Brütereien

Bibliographie

Titel
Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Geflügel
Redaktionelle Abkürzung
GflWERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78512

Der gemeine Wert von Küken ergibt sich aus dem Durchschnittspreis der Verkaufsbelege der Brüterei des letzten halben Jahres vor der Tötungsanordnung.

Da die Rechnungspreise die durchgeführten Schutzimpfungen enthalten, ist festzustellen, ob die zu tötenden Küken bereits geimpft sind. Sollte das nicht der Fall sein, ist der Durchschnittspreis gemäß Absatz 1 um den Wert der Impfung zu vermindern.

Die Anzahl der vorhandenen Küken ist aus betriebseigenen Aufzeichnungen zu entnehmen.

Bei Legehennen haben nur die weiblichen Küken einen Wert, da in den üblichen Preisen der Wert der männlichen Küken bereits eingerechnet ist. Insofern wird nur 50 % der vorhandenen Küken ein gemeiner Wert zugestanden.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des RdErl. i.d.F. vom 16. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 873)

Abschnitt 3 GflWERdErl - Legehennen

Bibliographie

Titel
Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Geflügel
Redaktionelle Abkürzung
GflWERdErl,NI
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Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78512

3.1 Junghennen

Der gemeine Wert von Junghennen errechnet sich aus dem Wert des Eintagskükens (EK), dem Wert der verkaufsfertigen Junghenne (JH) und der Anzahl der vergangenen Aufzuchttage bis zur Tötung (dn).

Die übliche Aufzuchtlänge (dmax) ist den Betriebsunterlagen zu entnehmen.

EK + ([JH - EK]/dmax) x dn = G.W.

Soweit Stallkarten nicht oder nicht vollständig vorhanden oder aus anderen Gründen nicht aussagekräftig sind, ist zur Festlegung der Anzahl der vorhandenen Tiere aus den Einstallungsunterlagen von einer Verlustrate von 4 % bis zum 119. Lebenstag auszugehen.

3.2 Hennen

Der gemeine Wert von Hennen errechnet sich aus dem Wert der Junghennen bei Einstallung (JH), dem Maximalwert der Hennen bei einem Alter von 161 Lebenstagen und dem Wertverlust vom 162. Lebenstag bis zum Ende der Nutzungsdauer.

Die Berechnung erfolgt mittels zweier verschiedener Formeln.

Die erste Formel beschreibt den Wertzuwachs von der Einstallung der Junghenne bis zum Maximalwert am 161. Lebenstag, die zweite den Wertverlust ab dem 162. Lebenstag bis zum Ende der Nutzungsdauer.

Zur Ermittlung des gemeinen Wertes ist nur eine Formel entsprechend des Alters der Hennen anzuwenden.

JH=Wert der eingestallten Junghenne
dn=Alter in Tagen zum Zeitpunkt der Tötung
d1=Alter in Tagen zum Zeitpunkt der Einstallung.

Für bis zu 161 Tage alte Legehennen:

JH + 0,0045 x (JH x dn - JH x d1 ) = G.W.

Für über 161 Tage alte Legehennen:

JH x (2,1826 - 0,0045 x d1 - 0,0029 x dn ) = G.W.

Die Untergrenze des gemeinen Wertes der Legehennen bildet der aus der aktuellen Marknotierung errechnete Schlachtwert. Hierzu ist das durchschnittliche Lebendgewicht der Hennen zu ermitteln und mit der Schlachthennennotierung für diese Gewichtsklasse zu multiplizieren.

Die Ermittlung des gemeinen Wertes von Legehennen, die nach einer Legepause wieder in die Eierproduktion gehen, erfolgt in Absprache mit der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.

Soweit Stallkarten nicht oder nicht vollständig vorhanden oder aus anderen Gründen nicht aussagekräftig sind, sind die in Tabelle 5 genannten Verlustraten zur Berechnung der Anzahl der vorhandenen Tiere aus den Einstallungsunterlagen zu nutzen.

Tabelle 5:

(anzuwenden ab 120. Lebenstag)

Haltungsform/Alterbis 161. Tagbis letzter Nutzungstag
Kleingruppenhaltung3 %8 %
Boden3 %10 %
Freiland3 %15 %
Bio3 %15 %

Da die Nutzungsdauer je nach Haltungs- und Betriebsform sehr unterschiedlich ist, sind als gesamte Nutzungsdauer für die nachfolgende Berechnung der tatsächlichen Verlustrate betriebsspezifische Werte aus der Vergangenheit zu nutzen.

Gegebenenfalls kann die Verlustrate dem tatsächlichen Alter angepasst werden, in dem diese im Verhältnis zu den Werten aus der Tabelle berechnet wird. Nachfolgende Formel kann dazu genutzt werden:

%-Wert aus Tabelle x tatsächliches Alter
Anzahl Tage aus Tabellenspalte
=% tatsächliche Verlustrate.

Dabei müssen "%-Wert aus Tabelle" und "Anzahl Tage aus Tabellenspalte" aus der gleichen Spalte der Tabelle stammen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des RdErl. i.d.F. vom 16. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 873)

Abschnitt 4 GflWERdErl - Elterntiere

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Titel
Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Geflügel
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Gliederungs-Nr.
78512

4.1 Legehennen

Der gemeine Wert von Hühnerelterntieren errechnet sich aus dem Wert des Eintagskükens (EK), dem Maximalwert der Tiere bei einem Alter von 161 Lebenstagen und dem Wertverlust vom 162. Lebenstag bis zum Ende der Nutzungsdauer.

Die Berechnung erfolgt mittels zweier verschiedener Formeln. Die erste Formel beschreibt den Wertzuwachs von der Einstallung der Küken bis zum Maximalwert am 161. Lebenstag, die zweite den Wertverlust ab dem 162. Lebenstag bis zum Ende der Nutzungsdauer.

EK=Wert der eingestallten Küken
dn=Alter in Tagen zum Zeitpunkt der Tötung.

Zur Ermittlung des gemeinen Wertes ist nur eine Formel entsprechend des Alters der Hennen anzuwenden.

Für bis zu 161 Tage alte Legehennen-Elterntiere:

EK + 0,004 x EK x dn = G.W.

Für über 161 Tage alte Legehennen-Elterntiere:

1,65 x EK - (0,0057 x EK x [dn - 161]) = G.W.

4.2 Sonstige

Die Berechnung des gemeinen Wertes von Hähnchen-, Puten-, Gänse- und Entenelterntieren erfolgt unter Berücksichtigung der üblichen Nutzungsdauer, des Anfangswertes bei Nutzungsbeginn und des Wertes bei Nutzungsende in Absprache mit der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des RdErl. i.d.F. vom 16. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 873)