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  • ab 29.08.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 GflWERdErl - Elterntiere

Bibliographie

Titel
Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Geflügel
Redaktionelle Abkürzung
GflWERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78512

4.1 Legehennen

Der gemeine Wert von Hühnerelterntieren errechnet sich aus dem Wert des Eintagskükens (EK), dem Maximalwert der Tiere bei einem Alter von 161 Lebenstagen und dem Wertverlust vom 162. Lebenstag bis zum Ende der Nutzungsdauer.

Die Berechnung erfolgt mittels zweier verschiedener Formeln. Die erste Formel beschreibt den Wertzuwachs von der Einstallung der Küken bis zum Maximalwert am 161. Lebenstag, die zweite den Wertverlust ab dem 162. Lebenstag bis zum Ende der Nutzungsdauer.

EK=Wert der eingestallten Küken
dn=Alter in Tagen zum Zeitpunkt der Tötung.

Zur Ermittlung des gemeinen Wertes ist nur eine Formel entsprechend des Alters der Hennen anzuwenden.

Für bis zu 161 Tage alte Legehennen-Elterntiere:

EK + 0,004 x EK x dn = G.W.

Für über 161 Tage alte Legehennen-Elterntiere:

1,65 x EK - (0,0057 x EK x [dn - 161]) = G.W.

4.2 Sonstige

Die Berechnung des gemeinen Wertes von Hähnchen-, Puten-, Gänse- und Entenelterntieren erfolgt unter Berücksichtigung der üblichen Nutzungsdauer, des Anfangswertes bei Nutzungsbeginn und des Wertes bei Nutzungsende in Absprache mit der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des RdErl. i.d.F. vom 16. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 873)