Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.1993 (aktuelle Fassung)

§ 4 HNutzVO-Med

Bibliographie

Titel
Verordnung über das Nutzungsentgelt bei Nebentätigkeiten in der Krankenversorgung in humanmedizinischen Einrichtungen der Hochschulen des Landes (Hochschulnutzungsentgeltverordnung Medizin - HNutzVO-Med -)
Amtliche Abkürzung
HNutzVO-Med
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22210021400000

Das Nutzungsentgelt ist zu erhöhen, wenn es unangemessen gering im Verhältnis zu dem Wert der in Anspruch genommenen Leistung ist; es ist auf Antrag herabzusetzen, wenn seine Erhebung in voller Höhe eine Härte nach Maßgabe von § 75c Abs. 3 Satz 3 des Niedersächsischen Beamtengesetzes bedeuten würde.