§ 4 HNutzVO-Med
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über das Nutzungsentgelt bei Nebentätigkeiten in der Krankenversorgung in humanmedizinischen Einrichtungen der Hochschulen des Landes (Hochschulnutzungsentgeltverordnung Medizin - HNutzVO-Med -)
- Amtliche Abkürzung
- HNutzVO-Med
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22210021400000
Das Nutzungsentgelt ist zu erhöhen, wenn es unangemessen gering im Verhältnis zu dem Wert der in Anspruch genommenen Leistung ist; es ist auf Antrag herabzusetzen, wenn seine Erhebung in voller Höhe eine Härte nach Maßgabe von § 75c Abs. 3 Satz 3 des Niedersächsischen Beamtengesetzes bedeuten würde.