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  • ab 15.12.2017 (aktuelle Fassung)

Anlage EIP Agri-Erl - Projektauswahlkriterien für die Auswahl von Operationellen Gruppen und der von ihnen durchgeführten Innovationsprojekte im Rahmen der EIP Agri

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Tätigkeiten Operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft "Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" (EIP Agri)
Redaktionelle Abkürzung
EIP Agri-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78000
Bewertung der Qualität des Innovationsprojekts einer OGPunkte
Name der OG/Titel des Projekts:
Antragstellerin/Antragsteller/Ansprechpartnerin/Ansprechpartner:
Geplante förderfähige Gesamtausgaben des Projekts:
__________________________ EUR
davon: laufende geplante Ausgaben der Zusammenarbeit gemäß Nummer 5.2 der Richtlinie: __________________________ EUR
davon: geplante Ausgaben für Instrumente und Ausrüstungsgegenstände gemäß Nummer 5.3.6 der Richtlinie: __________________________ EUR
  1. 1.

    Das Projekt hat Bedeutung für die regionale Entwicklung der ländlichen Räume in Niedersachsen, insbesondere mit Bezug auf die RIS3 Strategie Niedersachsen und die jeweilige regionale Handlungsstrategie.

    (0 oder 5 Punkte *))

  2. 2.

    Das Projekt fördert eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende und tierartgerechte Land- und Ernährungswirtschaft durch die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtinnen, Landwirten, Forscherinnen, Forschern, Beraterinnen, Beratern sowie Unternehmen des Agrar- und Nahrungsmittelsektors und liefert Beiträge zu den Schwerpunkthemen der aktuellen Ausschreibung der Maßnahme.

    (0 - 5 - 10 Punkte *))

  1. 3.

    Das Produkt, der Prozess und/oder das Produktionsverfahren oder die Dienstleistung, die mit dem Projekt entwickelt, getestet oder modellhaft gezeigt wird, ist eine Neuheit oder erhebliche Verbesserung in einem überregionalen Kontext (mindestens 5 Punkte erforderlich).

    (0 - 5 - 10 - 15 - 20 Punkte)

  2. 4.

    Die Initiative für das Projekt geht auf Unternehmen der Urproduktion und/oder Verarbeitung und Vermarktung als Mitglieder der OG zurück und das Projekt hat eine hohe Praxisrelevanz.

    (0 - 5 - 10 Punkte)

  3. 5.

    Das Projekt verknüpft in besonderer Weise die wirtschaftlichen Entwicklungschancen von Unternehmen der Urproduktion und/oder der Verarbeitung und Vermarktung mit gesellschaftlichen Herausforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit des Sektors.

    (0 - 5 - 10 Punkte)

  4. 6.

    Das Projekt leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen der Urproduktion und/oder der Verarbeitung und Vermarktung auf der einen Seite und der Wissenschaft auf der anderen Seite.

    (0 - 5 - 10 Punkte)

  5. 7.

    Das mit dem Projekt verbundene Innovationsmodell basiert auf einem interaktiven Innovationsansatz und es werden über die Einbindung weiterer Akteure auch weitergehende gesellschaftsrelevante Trends und Fragestellungen berücksichtigt (mindestens 5 Punkte erforderlich).

    (0 - 5 - 10 Punkte)

  6. 8.

    Dem Projekt liegt ein überzeugendes Konzept zur Verbreitung der Ergebnisse im jeweiligen Sektor zugrunde (mindestens 5 Punkte).

    (0 - 5 - 10 Punkte)

  7. 9.

    Das Projekt ist hinreichend konkret und lässt eine erfolgreiche Realisierung erwarten (5 Punkte erforderlich).

    (0 oder 5 Punkte)

  8. 10.

    Es werden angemessene Ressourcen eingesetzt, um das Projektziel zu erreichen und die eingesetzten Ressourcen stehen in einem angemessenen Verhältnis zur wirtschaftlichen Bedeutung des adressierten Sektors (mindestens 5 Punkte erforderlich).

    (0 - 5 - 10 Punkte)

Erreichte Gesamtsumme (mindestens 50 Punkte)

Bei den Nummern 1 und 2 müssen insgesamt mindestens 10 Punkte erreicht werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. i.d.F. vom 1. November 2021 (Nds. MBl. 2022 S. 60)