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  • ab 15.12.2017 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 EIP Agri-Erl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Tätigkeiten Operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft "Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" (EIP Agri)
Redaktionelle Abkürzung
EIP Agri-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78000

Zuwendungsempfänger sind (teil-)rechtsfähige OG mit mindestens drei Mitgliedern oder ein Einzelmitglied einer OG, das als verantwortliche Koordinatorin/verantwortlicher Koordinator OG mit mindestens drei Mitgliedern fungiert.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. i.d.F. vom 1. November 2021 (Nds. MBl. 2022 S. 60)