Abschnitt 3 EIP Agri-Erl - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Tätigkeiten Operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft "Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" (EIP Agri)
- Redaktionelle Abkürzung
- EIP Agri-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78000
Zuwendungsempfänger sind (teil-)rechtsfähige OG mit mindestens drei Mitgliedern oder ein Einzelmitglied einer OG, das als verantwortliche Koordinatorin/verantwortlicher Koordinator OG mit mindestens drei Mitgliedern fungiert.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. i.d.F. vom 1. November 2021 (Nds. MBl. 2022 S. 60)