Abschnitt 2 EIP Agri-Erl - Gegenstand der Förderung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Tätigkeiten Operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft "Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" (EIP Agri)
- Redaktionelle Abkürzung
- EIP Agri-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78000
Gefördert werden die Einrichtung und Tätigkeit von OG der EIP Agri und zwar:
2.1
die laufenden Ausgaben der Zusammenarbeit einer OG,
2.2
Ausgaben für die Durchführung von Innovationsprojekten, wie
Pilotprojekte,
Projekte, die die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft beinhalten.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. i.d.F. vom 1. November 2021 (Nds. MBl. 2022 S. 60)