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  • ab 15.12.2017 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 EIP Agri-Erl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Tätigkeiten Operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft "Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" (EIP Agri)
Redaktionelle Abkürzung
EIP Agri-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78000

Gefördert werden die Einrichtung und Tätigkeit von OG der EIP Agri und zwar:

2.1
die laufenden Ausgaben der Zusammenarbeit einer OG,

2.2
Ausgaben für die Durchführung von Innovationsprojekten, wie

  • Pilotprojekte,

  • Projekte, die die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft beinhalten.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. i.d.F. vom 1. November 2021 (Nds. MBl. 2022 S. 60)