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  • ab 31.03.1984 (aktuelle Fassung)

Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gerichtliche Zuständigkeit in Binnenschifffahrtssachen

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gerichtliche Zuständigkeit in Binnenschifffahrtssachen
Redaktionelle Abkürzung
GZustBinSchS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30100040000000

Vom 24. Juni/3./11./24. August 1993 (Nds. GVBl. S. 17 - VORIS 30100 04 00 00 000 -)

Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 10. Februar 1984 (Nds. GVBl. S. 17)

Die Freie Hansestadt Bremen,

vertreten durch den Senator für Rechtspflege und Strafvollzug,

die Freie und Hansestadt Hamburg,

vertreten durch den Senat,

das Land Niedersachsen,

vertreten durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Niedersächsischen Minister der Justiz,

und

das Land Schleswig-Holstein,

vertreten durch den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein,

dieser vertreten durch den Justizminister des Landes Schleswig-Holstein,

schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe unter Bezugnahme auf § 4 Abs. 3 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen vom 27. September 1952 (BGBl. I S. 641), zuletzt geändert durch Artikel 7 Nr. 5 der Vereinfachungsnovelle vom 3. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3281), folgenden Staatsvertrag: