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  • ab 31.03.1984 (aktuelle Fassung)

Art. 3 GZustBinSchS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gerichtliche Zuständigkeit in Binnenschifffahrtssachen
Redaktionelle Abkürzung
GZustBinSchS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30100040000000

Für die bei dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages anhängigen Sachen bleibt es bei den bisherigen Vorschriften.