Art. 2 GZustBinSchS
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gerichtliche Zuständigkeit in Binnenschifffahrtssachen
- Redaktionelle Abkürzung
- GZustBinSchS,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 30100040000000
Die Verhandlung und Entscheidung über die Berufungen und Beschwerden in Binnenschiffahrtssachen gegen die Entscheidungen der in Artikel 1 Abs. 1 genannten Gerichte und des Amtsgerichts Emden wird dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg als Schiffahrtsobergericht übertragen