Verwaltungsvorschriften zum ROG und zum NROG für die Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen (VV-ROG/NROG - Untersagung)
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvorschriften zum ROG und zum NROG für die Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen (VV-ROG/NROG - Untersagung)
- Amtliche Abkürzung
- VV-ROG/NROG - Untersagung
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 23100
RdErl. d. ML v. 5. 4. 2017 - 303-20002/37-4 -
Vom 5. April 2017 (Nds. MBl. S. 552)
- VORIS 23100 -
Zur Ausführung des § 14 ROG vom 22. 12. 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. 8. 2015 (BGBl. I S. 1474), i. V. m. § 19 Abs. 3 NROG vom 18. 7. 2012 (Nds. GVBl. S. 252), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. 3. 2017 (Nds. GVBl. S. 53), werden folgende VV erlassen:
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Zweck und Wirkung der Untersagung | 1 |
Gegenstand der Untersagung und dessen Bindung an die Ziele der Raumordnung | 2 |
Voraussetzungen für die Untersagung | 3 |
Hinreichender sachlicher und räumlicher Konkretisierungsgrad der beabsichtigten raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme | 3.1 |
Raumbedeutsame Planung, Maßnahme oder Zulassungsentscheidung noch nicht abgeschlossen | 3.2 |
Weitere materielle Voraussetzungen der unbefristeten Untersagung (Unvereinbarkeit mit einem bestehenden Ziel der Raumordnung, § 14 Abs. 1 ROG) | 3.3 |
Weitere materielle Voraussetzungen der befristeten Untersagung (§ 14 Abs. 2 ROG) | 3.4 |
Betroffenheit eines in Aufstellung befindlichen Zieles der Raumordnung | 3.4.1 |
Zielverwirklichung unmöglich oder wesentlich erschwert | 3.4.2 |
Hinreichender sachlicher und räumlicher Konkretisierungsgrad des in Aufstellung befindlichen Zieles | 3.4.2.1 |
Unmöglichkeit oder wesentliche Erschwernis der Zielverwirklichung | 3.4.2.2 |
Ermessensentscheidung | 4 |
Entschließen zum Untersagen (Entschließungsermessen) | 4.1 |
Auswahl zwischen verschiedenen Handlungsmöglichkeiten (Auswahlermessen) | 4.2 |
Adressat, Wirkung und Umsetzung der befristeten und der unbefristeten Untersagung | 5 |
Adressat | 5.1 |
Wirkung und Umsetzung | 5.2 |
Anhörung, Nebenbestimmungen, sonstige Hinweise | 6 |
Zuständige Stellen (§ 19 Abs. 3 NROG) | 7 |
Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine Untersagung | 8 |
Rechtsschutzmöglichkeiten des Adressaten im Fall eines Verwaltungsakts | 8.1 |
Rechtsschutzmöglichkeiten der von einer Untersagung betroffenen Behörde im Fall fehlender Verwaltungsaktqualität | 8.2 |
Rechtsschutzmöglichkeiten eines privaten Vorhabenträgers | 8.3 |
Schlussbestimmungen | 9 |