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Verwaltungsvorschriften zum ROG und zum NROG für die Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen (VV-ROG/NROG - Untersagung)

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvorschriften zum ROG und zum NROG für die Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen (VV-ROG/NROG - Untersagung)
Amtliche Abkürzung
VV-ROG/NROG - Untersagung
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

RdErl. d. ML v. 5. 4. 2017 - 303-20002/37-4 -

Vom 5. April 2017 (Nds. MBl. S. 552)

Geändert durch RdErl. vom 2. Mai 2018 (Nds. MBl. S. 454)

- VORIS 23100 -

Zur Ausführung des § 12 ROG vom 22. 12. 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 15 des Gesetzes vom 20. 7. 2017 (BGBl. I S. 2808), i. V. m. § 19 Abs. 3 NROG i. d. F. vom 6. 12. 2017 (Nds. GVBl. S. 456) werden folgende VV erlassen:

InhaltsübersichtAbschnitt
Zweck und Wirkung der Untersagung1
Gegenstand der Untersagung und dessen Bindung an die Ziele der Raumordnung2
Voraussetzungen für die Untersagung3
Hinreichender sachlicher und räumlicher Konkretisierungsgrad der beabsichtigten raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme3.1
Raumbedeutsame Planung, Maßnahme oder Zulassungsentscheidung noch nicht abgeschlossen3.2
Weitere materielle Voraussetzungen der unbefristeten Untersagung (Unvereinbarkeit mit einem bestehenden Ziel der Raumordnung, § 12 Abs. 1 ROG)3.3
Weitere materielle Voraussetzungen der befristeten Untersagung (§ 12 Abs. 2 ROG)3.4
Betroffenheit eines in Aufstellung befindlichen Zieles der Raumordnung3.4.1
Zielverwirklichung unmöglich oder wesentlich erschwert3.4.2
Hinreichender sachlicher und räumlicher Konkretisierungsgrad des in Aufstellung befindlichen Zieles3.4.2.1
Unmöglichkeit oder wesentliche Erschwernis der Zielverwirklichung3.4.2.2
Ermessensentscheidung4
Entschließen zum Untersagen (Entschließungsermessen)4.1
Auswahl zwischen verschiedenen Handlungsmöglichkeiten (Auswahlermessen)4.2
Adressat, Wirkung und Umsetzung der befristeten und der unbefristeten Untersagung5
Adressat5.1
Wirkung und Umsetzung5.2
Anhörung, Nebenbestimmungen, sonstige Hinweise6
Zuständige Stellen (§ 19 Abs. 3 NROG)7
Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine Untersagung8
Rechtsschutzmöglichkeiten des Adressaten im Fall eines Verwaltungsakts8.1
Rechtsschutzmöglichkeiten der von einer Untersagung betroffenen Behörde im Fall fehlender Verwaltungsaktqualität8.2
Rechtsschutzmöglichkeiten eines privaten Vorhabenträgers8.3
Schlussbestimmungen9