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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 RL GesR-Erl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Gesundheitsregionen in Niedersachsen (Richtlinie Gesundheitsregionen)
Redaktionelle Abkürzung
RL GesR-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21061

Gefördert werden

2.1
Maßnahmen zur Etablierung oder zum Erhalt folgender Strukturen:

  • die Durchführung von mindestens zwei regionalen Gesundheitskonferenzen im Geltungszeitraum dieser Richtlinie,

  • die Einrichtung oder Weiterführung einer unterjährig tagenden regionalen Steuerungsgruppe mit jeweils mindestens einer Vertreterin oder einem Vertreter der regions-/kreisangehörigen Gemeinden, gesteuert durch die kommunale Verwaltungsspitze,

  • die Einrichtung oder Weiterführung mehrerer Arbeitsgruppen zur Entwicklung für die betreffende Region neuer Versorgungs- und/oder Kooperationsprojekte und Maßnahmen der Gesundheitsförderung oder Primärprävention;

2.2
die Entwicklung und Umsetzung regional wirkender Versorgungsprojekte;

2.3
die Entwicklung und Umsetzung für die betreffenden Regionen neuer Versorgungs- und/oder Kooperationsprojekte in Niedersachsen, möglichst mit überregionalem Bezug. Insbesondere sollten folgende Themenbereiche berücksichtigt werden:

2.3.1
Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und nicht ärztlichen Gesundheitsberufen unter besonderer Berücksichtigung der Bedarfe und an der Patientin oder dem Patienten orientierter Strukturen,

2.3.2
Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Ansiedlung von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten - insbesondere von Hausärztinnen und Hausärzten - in ländlichen Regionen,

2.3.3
Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Entlastung von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten - insbesondere von Hausärztinnen und Hausärzten - mit den Schwerpunkten

  • Delegation (auch in Verbindung mit der Pflege),

  • Teamarbeit,

  • Vernetzung,

2.3.4
Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Nachwuchsgewinnung von Ärztinnen, Ärzten und Pflegekräften im ländlichen Raum,

2.3.5
Maßnahmen der Gesundheitsförderung und der Primärprävention.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erlasses vom 21. Dezember 2020 (Nds. MBl. 2021 S. 7, 167)