Versionsverlauf

Pflichtfeld

Abschnitt 1 SBStErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Träger von Schuldnerberatungsstellen
Redaktionelle Abkürzung
SBStErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21141

1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen für Maßnahmen der persönlichen Hilfe, die der Überschuldung privater Haushalte entgegenwirken und die daraus entstehenden besonderen Schwierigkeiten beheben helfen. Tätigkeiten nach dem Nds. AGInsO sind nach dieser Richtlinie nicht förderfähig.

1.2 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. Januar 2024 durch Nummer 7 des Erl. vom 17. Dezember 2018 (Nds. MBl. 2019 S. 6)