Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 25.01.2002, Az.: Ss 351/01
Unterbliebene Akteneinsicht des Verteidigers in der Revisionsbegründungsfrist
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 25.01.2002
- Aktenzeichen
- Ss 351/01
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2002, 26619
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:2002:0125.SS351.01.0A
Amtlicher Leitsatz
Begründet eine unterbliebene Akteneinsicht an den Verteidiger in der Revisionsbegründungsfrist die Revision?
Gründe
Das Urteil lässt keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erkennen.
Die Rüge, dem Revisionsführer seien die Akten nicht innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zugänglich gemacht worden, bleibt ohne Erfolg, weil das Unheil hierauf nicht beruht.
Soweit die Nichtgewährung der Akteneinsicht eine Wiedereinsetzung in den Stand vor Versäumen der Frist zur Begründung der Revision rechtfertigen könnte, fehlt es an der Darlegung, welche Verfahrensrügen hätten erhoben werden sollen und inwieweit der Revisionsführer daran ohne sein Verschulden konkret gehindert war (BGH StV 1996, 522). Im Übrigen hätte es dem Revisionsführer oblegen, an die erbetene Akteneinsicht zu erinnern.