Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 25.01.2002, Az.: Ss 351/01

Unterbliebene Akteneinsicht des Verteidigers in der Revisionsbegründungsfrist

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
25.01.2002
Aktenzeichen
Ss 351/01
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2002, 26619
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:2002:0125.SS351.01.0A

Amtlicher Leitsatz

Begründet eine unterbliebene Akteneinsicht an den Verteidiger in der Revisionsbegründungsfrist die Revision?

Gründe

1

Das Urteil lässt keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erkennen.

2

Die Rüge, dem Revisionsführer seien die Akten nicht innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zugänglich gemacht worden, bleibt ohne Erfolg, weil das Unheil hierauf nicht beruht.

3

Soweit die Nichtgewährung der Akteneinsicht eine Wiedereinsetzung in den Stand vor Versäumen der Frist zur Begründung der Revision rechtfertigen könnte, fehlt es an der Darlegung, welche Verfahrensrügen hätten erhoben werden sollen und inwieweit der Revisionsführer daran ohne sein Verschulden konkret gehindert war (BGH StV 1996, 522). Im Übrigen hätte es dem Revisionsführer oblegen, an die erbetene Akteneinsicht zu erinnern.