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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 UstARdErl - Zuwendungsempfängerinnen oder Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen
Redaktionelle Abkürzung
UstARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
83000

Zuwendungsempfängerinnen oder Zuwendungsempfänger sind bei Maßnahmen nach Nummer 2.1 juristische Personen oder Personengesellschaften, bei Maßnahmen nach Nummer 2.2 oder 2.3 natürliche oder juristische Personen.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 18. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 766)