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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 UstARdErl 2024 - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen
Redaktionelle Abkürzung
UstARdErl 2024,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
83000

2.1 Gegenstand der Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach Nummer 1.1.1 sind

2.1.1
Schulungen nach § 2 Abs. 3 AnerkVO SGB XI,

2.1.2
Fortbildungen der ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte,

2.1.3
Maßnahmen zur fachlichen Anleitung und Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte,

2.1.4
Maßnahmen zur Koordination und Organisation des Einsatzes der ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte sowie

2.1.5
Maßnahmen zum Aufbau und Betrieb von Betreuungsangeboten nach § 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI für die Betreuung in Gruppen durch ehrenamtlich tätige Einsatzkräfte.

2.2 Gegenstand der Förderung der Unterstützung von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern nach Nummer 1.1.2 sind Maßnahmen zur

2.2.1
Gewinnung von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern,

2.2.2
Durchführung von Erste-Hilfe-Schulungen nach § 2 Abs. 3 Satz 6 AnerkVO SGB XI für Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer sowie

2.2.3
Vernetzung von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern.

2.3 Bei Modellvorhaben sind Maßnahmen zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen förderfähig einschließlich der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation dieser Maßnahmen.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 18. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 766)