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  • ab 17.01.1991 (aktuelle Fassung)

§ 7 GemStrBVVO

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Bestandsverzeichnisse für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen
Redaktionelle Abkürzung
GemStrBVVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
92100010200000

Werden als Kartei geführte Bestandsverzeichnisse fortgeführt oder in automatisierte Dateien überführt, kann die Straßennummer durch die Schlüsselzahl des automatisierten Liegenschaftsbuches ersetzt werden. Die Schlüsselzahl ist in jedem Falle mit anzugeben.