§ 7 GemStrBVVO
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Bestandsverzeichnisse für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen
- Redaktionelle Abkürzung
- GemStrBVVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 92100010200000
Werden als Kartei geführte Bestandsverzeichnisse fortgeführt oder in automatisierte Dateien überführt, kann die Straßennummer durch die Schlüsselzahl des automatisierten Liegenschaftsbuches ersetzt werden. Die Schlüsselzahl ist in jedem Falle mit anzugeben.