§ 33 ZRHO - Verhältnis zu bilateralen und multilateralen Übereinkommen oder Vereinbarungen
Bibliographie
- Titel
- Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO)
- Amtliche Abkürzung
- ZRHO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31020000000001
Die EG-Zustellungsverordnung geht in ihrem Anwendungsbereich - soweit nichts anderes vereinbart ist - allen bisher bestehenden bilateralen oder multilateralen Übereinkommen zum Rechtshilfeverkehr in Zustellungssachen vor, insbesondere dem Haager Zustellungsübereinkommen vom 15. November 1965. Abweichungen ergeben sich aus dem jeweiligen Länderabschnitt.