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§ 33 ZRHO - Verhältnis zu bilateralen und multilateralen Übereinkommen oder Vereinbarungen

Bibliographie

Titel
Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO)
Amtliche Abkürzung
ZRHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31020000000001

Die EG-Zustellungsverordnung geht in ihrem Anwendungsbereich - soweit nichts anderes vereinbart ist - allen bisher bestehenden bilateralen oder multilateralen Übereinkommen zum Rechtshilfeverkehr in Zustellungssachen vor, insbesondere dem Haager Zustellungsübereinkommen vom 15. November 1965. Abweichungen ergeben sich aus dem jeweiligen Länderabschnitt.