Landgericht Oldenburg
Urt. v. 06.07.2012, Az.: 17 O 808/12

Verurteilung zur Zahlung einer Geldsumme und Übernahme der Inkassokosten

Bibliographie

Gericht
LG Oldenburg
Datum
06.07.2012
Aktenzeichen
17 O 808/12
Entscheidungsform
Versäumnisurteil
Referenz
WKRS 2012, 21276
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LGOLDBG:2012:0706.17O808.12.0A

In dem Rechtsstreit
xxx
Klägerin
Prozessbevollmächtigte: xxx
gegen
xxx
Beklagte
Prozessbevollmächtigte: xxx
hat die 17. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg auf die mündliche Verhandlung vom 06. Juli 2012 durch die Richterin am Landgericht Hopp als Einzelrichterin
für Recht erkannt:

Tenor:

  1. 1.)

    Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.122,25 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten jährlich über dem Basiszinssatz seit dem 10.09.2011 zu zahlen.

  2. 2.)

    Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin Inkassokosten der Fa. L. Inkasso KG, V., in Höhe von 755,80 € zu zahlen.

  3. 3.)

    Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  4. 4.)

    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Hopp