Landgericht Oldenburg
Urt. v. 06.07.2012, Az.: 17 O 808/12
Verurteilung zur Zahlung einer Geldsumme und Übernahme der Inkassokosten
Bibliographie
- Gericht
- LG Oldenburg
- Datum
- 06.07.2012
- Aktenzeichen
- 17 O 808/12
- Entscheidungsform
- Versäumnisurteil
- Referenz
- WKRS 2012, 21276
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LGOLDBG:2012:0706.17O808.12.0A
In dem Rechtsstreit
xxx
Klägerin
Prozessbevollmächtigte: xxx
gegen
xxx
Beklagte
Prozessbevollmächtigte: xxx
hat die 17. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg auf die mündliche Verhandlung vom 06. Juli 2012 durch die Richterin am Landgericht Hopp als Einzelrichterin
für Recht erkannt:
Tenor:
- 1.)
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.122,25 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten jährlich über dem Basiszinssatz seit dem 10.09.2011 zu zahlen.
- 2.)
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin Inkassokosten der Fa. L. Inkasso KG, V., in Höhe von 755,80 € zu zahlen.
- 3.)
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- 4.)
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.