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Niedersächsisches Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen von Personen im Rahmen des Geheimschutzes
(Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - Nds. SÜG -)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen von Personen im Rahmen des Geheimschutzes (Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - Nds. SÜG -)
Amtliche Abkürzung
Nds. SÜG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
12000040000000

In der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 2004 (Nds. GVBl. S. 128 - VORIS 12000 04 00 00 000 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Januar 2009 (Nds. GVBl. S. 2)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich des Gesetzes1
Einbezogene Personen2
Verschlusssachen3
Sicherheitsrisiko, sicherheitserhebliche Erkenntnisse4
Rechte der betroffenen und der einbezogenen Person5
Zweiter Abschnitt
Die Sicherheitsüberprüfung bei Behörden
Zuständigkeit6
Stufen der Sicherheitsüberprüfung7
Sicherheitserklärung8
Maßnahmen der Sicherheitsüberprüfung9
Anhörung zu sicherheitserheblichen Erkenntnissen10
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung11
Vorläufige Zulassung zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit12
Unterrichtung über sicherheitserhebliche Erkenntnisse13
Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung14
Dritter Abschnitt
Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung
Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte15
Vernichtung der Akten16
Speichern personenbezogener Daten in Dateien17
Zweckbindung18
Verarbeitung personenbezogener Daten für andere Zwecke19
Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten20
Auskunft, Akteneinsicht21
Vierter Abschnitt
Sonderregelungen bei Sicherheitsüberprüfungen für nicht öffentliche Stellen
Zuständigkeit22
Verfahren23
Ergänzende Verfahrensregeln24
Sicherheitsakte der nicht öffentlichen Stelle, Datenverarbeitung25
Fünfter Abschnitt
Reisebeschränkungen, Verordnungsermächtigung und Schlussvorschriften
Reisebeschränkungen26
Geltung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes27
Verordnungsermächtigung27a
Änderung des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes28
Änderung des Gesetzes über den Niedersächsischen Landesrechnungshof29
In-Kraft-Treten30