Niedersächsisches Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen von Personen im Rahmen des Geheimschutzes
(Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - Nds. SÜG -)
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen von Personen im Rahmen des Geheimschutzes (Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - Nds. SÜG -)
- Amtliche Abkürzung
- Nds. SÜG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 12000040000000
In der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 2004 (Nds. GVBl. S. 128 - VORIS 12000 04 00 00 000 -)
Geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 634)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Erster Abschnitt | |
Allgemeine Vorschriften | |
Anwendungsbereich des Gesetzes | 1 |
Einbezogene Personen | 2 |
Verschlusssachen | 3 |
Sicherheitsrisiko, sicherheitserhebliche Erkenntnisse | 4 |
Rechte der betroffenen und der einbezogenen Person | 5 |
Zweiter Abschnitt | |
Die Sicherheitsüberprüfung bei Behörden | |
Zuständigkeit | 6 |
Stufen der Sicherheitsüberprüfung | 7 |
Sicherheitserklärung | 8 |
Maßnahmen der Sicherheitsüberprüfung | 9 |
Anhörung zu sicherheitserheblichen Erkenntnissen | 10 |
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung | 11 |
Vorläufige Zulassung zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit | 12 |
Unterrichtung über sicherheitserhebliche Erkenntnisse | 13 |
Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung | 14 |
Dritter Abschnitt | |
Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung | |
Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte | 15 |
Vernichtung der Akten | 16 |
Speichern personenbezogener Daten in Dateien | 17 |
Zweckbindung | 18 |
Verarbeitung personenbezogener Daten für andere Zwecke | 19 |
Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten | 20 |
Auskunft, Akteneinsicht | 21 |
Vierter Abschnitt | |
Sonderregelungen bei Sicherheitsüberprüfungen für nicht öffentliche Stellen | |
Zuständigkeit | 22 |
Verfahren | 23 |
Ergänzende Verfahrensregeln | 24 |
Sicherheitsakte der nicht öffentlichen Stelle, Datenverarbeitung | 25 |
Fünfter Abschnitt | |
Reisebeschränkungen, Verordnungsermächtigung und Schlussvorschriften | |
Reisebeschränkungen | 26 |
Geltung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes | 27 |
Verordnungsermächtigung | 27a |
Änderung des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes | 28 |
Änderung des Gesetzes über den Niedersächsischen Landesrechnungshof | 29 |
In-Kraft-Treten | 30 |